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Gesellschaft

Schlachten oder spenden? Alles halal!

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Weltweit feiern Muslime seit dem gestrigen Montag das Opferfest. Wesentlicher Bestandteil und wichtigstes Unterscheidungsmerkmal zum Ramadanfest ist das Schlachten eines Tieres.

Nach dem Festgebet in der Moschee machten sich die Männer auf, ein Schaf oder ein Rind zu schlachten; in arabischen Ländern wahlweise auch ein Kamel. Doch Jahr für Jahr gibt es immer wieder Diskussionen, wer wie was zu schlachten hat.

In Deutschland ist das alles nicht so einfach. Man muss sich frühzeitig um einen Schlachthof kümmern und dort einen Termin vereinbaren. So hat es auch Abdulmecit Şahin gemacht. Dieses Jahr war es ein Schaf. Der um 120 Euro leichter gewordene Abdulmecit selbst nahm zwar kein Messer in die Hand, wechselte seine Festkleidung, die er beim Moscheebesuch trug, aber aus. Schließlich fließt Blut, und das Fleisch muss ja noch nach Hause transportiert werden.

Für viele kollidieren die Auflagen in Deutschland mit den Vorschriften der Halal-Schlachtung. Laut Tierschutzgesetz ist eine Betäubung der Tiere vor dem Schlachten Pflicht. Dabei werden die Tiere etwa durch ein Bolzenschussgerät bewusstlos gemacht. Der Tod tritt in der Regel erst durch das darauf folgende Ausbluten ein. Diese Methode soll den Tieren weniger Schmerzen bereiten. Allerdings ist diese Methode unter Muslimen umstritten. Das Tier müsse gesund und bei Bewusstsein sein, so Halit Kader. „Zudem muss das Tier geradeaus laufen können und nicht torkeln. Wenn man ein Großtier mit einem Bolzen erstmal betäubt, dann liegt es da, es spürt nichts.“

Auch Hilal Sezgin, die in der Lüneburger Heide ein Gnadenhof mit Schafen betreibt, kann sich mit der Betäubungspflicht nicht wirklich anfreunden. Zwar sei das Schächten ebenfalls nicht gewaltfrei, aber die meisten Leute hätten wohl eine idealisierte Vorstellung von der Betäubungspraxis, schreibt Sezgin: „Betäubung bedeutet für Tiere, dass sie in der Kohlendioxidkammer um Luft ringen, dass sie an den Füßen hängend durch ein Elektrobad gezogen werden, dass ihnen jemand den Schädel mit einem Bolzen zertrümmert. Betäubung ist nichts Sanftes. Die von unserem Tierschutzgesetz vorgeschriebene Betäubung ist in jedem Fall physische Gewalt, äußerst schmerzhafte Gewalt zumeist, der auch äußerste Angst vorausgeht.“

Viele Muslime können sich auch deshalb nicht mit der Betäubungsmethode anfreunden. Es gab auch viele, die nicht in Deutschland schlachten lassen, um die Betäubungsmethode zu boykottieren. Ein grenzenübergreifender Boykott der muslimischen Gemeinden blieb aber aus. Unter anderem auch deshalb, weil es islamische Rechtsgutachten (Fatwas) gibt, die die Betäubungsmethode unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. Wichtig ist dabei, dass das Tier nicht schon durch die Betäubung zu Tode kommt. Habibe Şahin, die Mutter von Abdulmecit, sagt, dass ihre Familie sich an dieses Gutachten hält: „Die Theologen haben darüber diskutiert, und es gibt unterschiedliche Rechtsgutachten dazu. Ich halte mich an dieses Gutachten, das die Betäubung zulässt. Die Experten werden schon wissen, warum sie dem zustimmen können.“

Kader will aber sichergehen und hat deshalb nicht in Deutschland geschlachtet. Er überwies das Geld einer muslimischen Hilfsorganisation, die es in Afrika einsetzt. Die Hilfsorganisationen haben sich in den letzten Jahren vermehrt dafür eingesetzt, dass Muslime ihr Opfertier an Bedürftige in überwiegend afrikanischen Ländern spenden. Kader glaubt, dass dies auch dem Sinn des Opferfestes gerechter wird. „Ich empfinde, dass hier die Armut nicht so groß ist. Der tiefere Sinn des Festes besteht ja auch darin, zu teilen und es den Bedürftigen zu geben. Deswegen glaube ich, dass das Opfern in meinem Namen dort vor Ort hilfreicher sein wird.“

Um dem Sinn des Teilens gerecht zu werden, will auch die Familie Şahin das Fleisch fair verteilen. Ein Teil des Fleisches wird sogar an Flüchtlinge gespendet.

Das Opferfest dauert noch bis Donnerstag an. Teilen und an die Armen denken, dass sollten Muslime das gesamte Jahr über.