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Schließung von TU-Gebetsräumen: Bischof kritisiert Entscheidung

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Der evangelische Berliner Bischof Markus Dröge hat die Abschaffung von Gebetsräumen an der Technischen Universität (TU) der Hauptstadt gerügt. „Eine offene und freie Gesellschaft darf die Religionsfreiheit nicht einschränken“, warnte er in einem Gastbeitrag für die Boulevardzeitung B.Z. am Donnerstag. Dabei müsse vor allem eine Bildungseinrichtung Vorbild sein. „Sie muss Raum und Gelegenheit geben, Religion auszuüben und einen kultivierten Umgang mit Religionsvielfalt im öffentlichen Leben einzuüben.“

Die TU Berlin hatte beschlossen, ihren von Muslimen genutzten Gebetsraum zu schließen. Zudem erlaubt sie unter Berufung auf ihre weltanschauliche Neutralität auch keine religiösen Veranstaltungen in ihren Räumen. Dröge erklärte dazu, die freie Religionsausübung gehöre zu den Grundrechten. Das Grundgesetz garantiere auch positive Religionsfreiheit. „Das heißt, niemand darf an der Ausübung seiner Religion gehindert werden“, betonte der Bischof.

Dröge fügte hinzu, öffentliche Gebetsräume seien in Berlin „völlig normal und weit verbreitet“. Als Beispiel verwies er unter anderem auf die Kapelle im Olympiastadion, die sehr beliebt sei. „Wer Religionsausübung in die Hinterhöfe verdrängt, dient nicht dem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Religionen in der Gesellschaft“, betonte der Bischof. (kna/ dtj)