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Politik

Schützende Hand des V-Schutzes über Nazi-V-Leuten

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Zehn Morde sollen auf das Konto der Terrorzelle NSU gehen. Vor einem Jahr flog das Neonazi-Trio auf, seither werden immer neue Ermittlungspannen bekannt. Schon in den 90ern soll der Geheimdienst rechte V-Leute geschützt haben. (Foto: dpa)

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Schützende Hand des V-Schutzes über Nazi-V-Leuten
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Berlin – Ein Jahr nach dem Auffliegen der rechtsextremen Terrorzelle NSU sieht Innenminister Hans-Peter Friedrich Bund und Länder bei der Aufarbeitung der Mordserie in der Pflicht. „Zusammen mit den Ländern sind wir dabei, Lösungen für einen besseren Informationsaustausch und eine bessere Koordination der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden zu suchen“, erklärte der CSU-Politiker am Wochenende. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, plädierte für ein zentrales V-Leute-Register. Bundesweit wollten am Sonntagnachmittag mehrere Tausend Menschen gegen Rassismus und Rechtsextremismus auf die Straße gehen.

Viele Demonstranten fordern eine Auflösung des Verfassungsschutzes, dem sie Versagen bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen vorwerfen. Das Magazin „Der Spiegel“ machte neue Vorwürfe bekannt, wonach der Verfassungsschutz in den 90er Jahren schützend seine Hand über straffällig gewordene V-Leute aus der rechten Szene gehalten haben soll. Ehemalige Zuträger der Behörden wie die Thüringer Rechtsextremisten Thomas Dienel und Tino Brandt hatten sich bereits vor einigen Jahren in dieser Richtung geäußert. Auch die Rolle von Konfidenten wie dem Solinger Hak-Pao-Betreiber Bernd Schmitt, der über seine Kampfsportschule Kontakt zu den späteren Brandattentätern hatte, erschien schon damals vielen als undurchsichtig.

Am 4. November 2011 hatten sich die Neonazi-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Thüringen erschossen. Ihre mutmaßliche Komplizin Beate Zschäpe stellte sich vier Tage später der Polizei. Gegen sie soll in Kürze Anklage erhoben werden. Dem jahrelang in Sachsen untergetauchten Trio namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) werden zehn Morde an Einwanderern und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt. Die Ermittlungspannen beschäftigen mehrere Untersuchungsausschüsse.

„Auch nach einem Jahr lässt das Entsetzen darüber nicht nach, dass es dem NSU gelungen ist, so lange unentdeckt zu bleiben“, sagte Friedrich. Der Innenminister nahm aber die Ermittler in Schutz: „Bei aller – zum Teil auch berechtigten – Kritik an der Rolle der Sicherheitsbehörden möchte ich doch anmahnen, die Bewertung von Polizei und Verfassungsschutz mit Augenmaß vorzunehmen.“

Überwachungsinteresse kontra Rechtsstaatlichkeitsprinzip

Neue Fragen wirft eine als geheim eingestufte Analyse des Bundeskriminalamts (BKA) von 1997 auf, aus der der „Spiegel“ zitiert. In dem Papier bezichtigte das BKA dem Bericht zufolge die Verfassungsschützer, V-Leute vor Durchsuchungen zu warnen und wichtige Informationen erst so spät an die Polizei weiterzugeben, dass rechte Aktionen nicht mehr verhindert werden könnten. Informanten würden für ihre Straftaten oft weder angeklagt noch verurteilt. Viele von ihnen seien „überzeugte Rechtsextremisten“. Dem „Spiegel“-Bericht zufolge belegte das BKA damals seine Vorwürfe mit konkreten Fallbeispielen.

Verfassungsschutzpräsident Maaßen sagte der „Welt am Sonntag“, nur durch den Einsatz von V-Leuten könne seine Behörde „Einblicke in extremistische Milieus“ gewinnen. „Menschliche Quellen sind und bleiben unverzichtbar.“ Er plädierte aber für ein Zentralregister: „Ein zentrales Wissen ist unabdingbar, um die jeweiligen V-Leute des Bundes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz wirksam steuern zu können.“ Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, plädierte für ein V-Leute-Register. Zurzeit müsse der Bund den Ländern melden, wo V-Leute geführt würden – umgekehrt bestehe diese Meldepflicht aber nicht, sagte der CDU -Politiker dem RBB-Inforadio. Dies sei eine kuriose Lage.

Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) forderte als Konsequenz aus der NSU-Affäre neue Regeln für den Umgang mit Geheimdienst-Akten. „Ich wäre dankbar, wenn uns der Untersuchungsausschuss oder andere Gremien dazu mal eine Empfehlung für eine Verfahrensänderung geben würden“, sagte der CDU-Politiker in einem dpa-Interview. „Es kann nicht sein, dass zwischen dem MAD, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern nicht klar ist, wer welche Informationen hat und wer was wann löschen muss.“

Bei der Aufklärung der NSU-Morde hatte es bei Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst (MAD) Pannen im Umgang mit wichtigen Akten gegeben. Der MAD hatte dem Untersuchungsausschuss des Bundestags verspätet mitgeteilt, dass eine Akte über den späteren Terroristen Mundlos aus dessen Zeit bei der Bundeswehr in den 90er Jahren existierte. Am kommenden Donnerstag will das Gremium dem MAD eine ganze Sitzung widmen. (dpa)