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Panorama

Schweigende Zeugen, Klingelzeichen und Freisprüche

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Hat Beate Zschäpe ihre Nachbarin gewarnt, bevor sie das NSU-Versteck anzündete? Muss ein Zeuge vor Gericht aussagen? Und warum wurde Uwe Böhnhardt als 19-Jähriger freigesprochen? Der NSU-Prozess liefert weiterhin mehr Fragen als Antworten. (Foto: dpa)

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Im Prozess gegen den sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) versuchte das Münchener Oberlandesgericht am Dienstag zu klären, wie die Angeklagte Beate Zschäpe ihr ehemaliges Wohnhaus in Zwickau nach Bekanntwerden der Morde anzündete. Dieser Tat kommt eine Schlüsselrolle in der Anklageschrift gegen Zschäpe zu.

Denn die Brandstiftung, bei der eine 89 Jahre alte Nachbarin in akute Lebensgefahr geriet und sich nur mit fremder Hilfe vor den Flammen retten konnte, wird von der Münchener Staatsanwaltschaft als Mordversuch eingeordnet. Damit ist diese das Kernstück der staatsanwaltlichen Vorwürfe gegen das Mitglied des offiziell als NSU bezeichneten Terrornetzwerks. Bei den zehn Morden und 15 Raubüberfällen des mutmaßlichen NSU sei Zschäpe, der Anklageschrift zufolge, lediglich Mittäterin gewesen.

Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention?

Zschäpes Anwälte versuchten indes den Mordvorwurf mit aller Macht zu entkräften. Die Nachbarin hatte nach der Tat selbst zu Protokoll gegeben, jemand habe kurz vor dem Brand bei ihr geklingelt. Zschäpes Verteidiger wollen dies ihrer Mandantin zusprechen, die Staatsanwaltschaft entkräftet die Aussage.

Klärung hätte die Nachbarin selbst geben können, doch die ist mittlerweile 92 Jahren alt und nicht vernehmungsfähig. An das Tatgeschehen kann sie sich ebenso wenig erinnern, wie an das von Zschäpes Anwälten beschriebene Klingeln. Den Anwälten zufolge habe das Gericht es versäumt, die Zeugin rechtzeitig zu befragen und Zschäpe dadurch das Anrecht auf ein faires Verfahren genommen.

Die Anwälte gingen sogar soweit, darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sehen. „Die Verteidigung kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auch der Senat kein ernsthaftes Interesse an einer umfassenden Aufklärung hat“, sagte Zschäpe-Anwalt Wolfgang Heer. Zur Klärung soll nun Zschäpes erster Anwalt aus Jena schon in der kommenden Woche in München vor Gericht erscheinen.

Zeuge ohne Worte

Indes versuchte Richter Manfred Götzl am Mittwoch zum dritten Mal einen bekennenden Neonazi als Zeuge zu den mutmaßlichen NSU-Morden zu vernehmen. Der Mann weigerte sich allerdings Fragen zu beantworten und verweigerte die Aussage. Dies ist sein Recht, wenn ihm ansonsten ein Ermittlungsverfahren droht – und das sei der Fall, argumentierte sein Anwalt Olaf Klemke.

Die Beweisaufnahme geriet zum offenen Schlagabtausch zwischen Richter Götzl und dem Zeugen Thomas G. Die Frage nach einer Mitgliedschaft G.’s bei dem umstrittenen Neonazi-Netzwerk „Hammerskin“ verlief ebenso im Sand, wie mögliche Kontakte des Zeugen mit den NSU-Mitgliedern Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Trotz der Androhung von Ordnungsgeldern schwieg der Zeuge weiter und berief sich auf sein schlechtes Gedächtnis. Er könne sich an vieles nicht mehr erinnern. Zum Beispiel an einen dem Gericht vorliegenden Brief, in dem G. berichtet, dass er „Kameraden“ gefunden habe, die nicht davor zurückschreckten „Blut zu vergießen“.

Am Ende entließ Götzl den Zeugen, mit dem Verweis darauf, dass sich der Zeuge selbst belaste, wenn er eine Mitgliedschaft in der Kameradschaft „Hammerskin“ zugäbe. Dies erlaube ihm, die Aussage zu verweigern. Nichtsdestotrotz war Götzl sichtlich verärgert.

Warum wurde Böhnhardt freigesprochen?

Bei der Verlesung alter Urteile gegen die mutmaßlichen Mitglieder des sogenannten NSU-Netzwerks drängte sich ebenfalls am Mittwoch die Frage auf, warum das Landgericht Gera den damals 19-Jährigen Neonazi Böhnhardt freisprach. Böhnhardt hatte damals eine Puppe über der Autobahn aufgehängt, auf der ein 25 Zentimeter große Davidsterne eingenäht und das Wort „Jude“ aufgemalt war. Zu dieser Zeit hielt sich der damalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Ignatz Bubis, im nahegelegenen Weimar auf.

Wegen einer Bombenattrappe, die die Polizei daran hindern sollte, die Puppe schnell abzuhängen, war die Autobahn drei Stunden gesperrt. In einem ersten Verfahren war Böhnhardt damals vom Amtsgericht Jena zu drei Jahren und sechs Monat Haft verurteilt worden.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gera wurde die Strafe auf zwei Jahre und drei Monate verkürzt. Im Fall des Puppentorsos wurde er gar freigesprochen. Seine Freunde hatten sich abgesprochen und gaben ihm ein wasserdichtes Alibi. Sie hätten gemeinsam „Nintendo gespielt“.

Mehr Fragen als Antworten

In Kürze jährt sich die Aufdeckung der sogenannten NSU-Morde zum dritten Mal. Seit dem Bekanntwerden der Terrorserie vergangen und die deutsche Öffentlichkeit und die Justiz tappen weiterhin im Dunkeln. Das größte Verbrechen der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik liefert weiterhin mehr Fragen als Antworten.

Zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge in den Jahren 2000 bis 2007 sollen auf das Konto des mutmaßlichen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gehen. Die Attentate töteten acht türkischstämmige und einen griechischen Kleinunternehmer sowie die Polizistin Michele Kiesewetter.