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Gesellschaft

Skandal um Kopftuchverbot in Berlin: Fällt jetzt das „Neutralitätsgesetz“?

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Die aktuelle Rechtsprechung des EGMR und jene zum AGG machen den Spielraum für religionsfeindliche Schikanemaßnahmen am Arbeitsplatz immer enger. Trotz eindeutiger Mahnungen von Juristen blieb die Politik bis heute untätig. (Foto: Schulhomepage)

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Skandal um Kopftuchverbot in Berlin: Fällt jetzt das „Neutralitätsgesetz“?
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In Anlehnung an das Berliner „Neutralitätsgesetz“, das Beschäftigten im öffentlichen Dienst das Tragen religiöser Kleidung untersagt, verbietet die Eosander-Schinkel-Grundschule (Foto) auf ihrem Gelände das Tragen eines Kopftuchs. Dies betrifft nicht nur das Personal, sondern auch die dortigen Praktikantinnen.

Entsprechend musste vor einigen Tagen eine Praktikantin, die im Januar 2013 mit ihrer Erzieherausbildung begonnen hatte, ihr Praktikum abbrechen. Dies wurde ihr in einer schriftlichen Erklärung mitgeteilt. Man bezieht sich im Brief direkt auf das Tragen religiöser Kleidung und dass diese dem Neutralitätsgesetz widerspräche.

Die Entscheidung erfolgte ungeachtet jüngster arbeitsgerichtlicher Entscheidungen zum gesetzlichen Diskriminierungsverbot für private Arbeitgeber sowie kürzlicher Urteilen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zur Religionsfreiheit, die für offenkundige Schikanemaßnahmen wie Kopftuchverbote im Öffentlichen Dienst immer weniger Raum lassen. Die IGMG hatte bereits kurze Zeit nach Veröffentlichung der EGMR-Urteile die Politik aufgefordert, endlich zu reagieren.

„Meine Tochter hat 2 Tage nichts gegessen, weil die Kündigung ihr den Appetit verschlagen hat“

Es war eine große Enttäuschung für Rabia Alanbay, einen Monat nach Beginn ihres Praktikums im Hortbereich der Eosander-Schinkel-Grundschule dieses beenden zu müssen.

Für das Praktikum hatte sie sich zusammen mit ihrer Klassenkameradin und Freundin schon im November beworben. Es lief alles glatt und es fand auch kein gesondertes Vorstellungsgespräch statt. Rabia und ihre Freundin begannen mit ihrem Praktikum und es machte den beiden sehr viel Spaß. Es gab keinerlei Probleme, kein Indiz, warum die Tätigkeit nicht wie beabsichtigt fortgesetzt werden sollte. Außer einer Sache: Rabia trägt ein Kopftuch und trug dieses auch schon vor Beginn des Praktikums. In Kenntnis dieses Umstandes wurde sie als Praktikantin angenommen und auch eingesetzt.

Im Januar begann sie ein Praktikum für ihre Erzieherausbildung, das nur für 3 Monate gedacht war. „Zuerst wurde mir die Kündigung von der Hortleiterin mündlich mitgeteilt. Kurze Zeit später sollte ich meine schriftliche Kündigung abholen mit einer Packung Spielzeug als Trostgeschenk. Auch bot man mir an, dass sie für mich einen anderen Praktikumsplatz suchen würden.“ In diesem Moment konnte Rabia nicht so richtig zuhören, denn sie war so sehr von ihrer Enttäuschung übermannt, dass sie diese Hilfeangebote nicht wahrnehmen konnte.

Nun muss sie von vorne anfangen, denn sie braucht einen zwölfseitigen Praktikumsbericht, um die Ausbildung fortsetzen zu können. Sollte sie nicht schnell einen neuen Praktikumsplatz finden, müsste sie ein Jahr wiederholen. In diesem Falle könnte Rabia die Schuldirektion wegen Schadenersatz verklagen, riet ihr der beratende Anwalt Ersin Nas aus Berlin.

Ende gut, alles gut: Rabia hat mithilfe ihrer Praktikumsanleiterin Ufuk Bulut, die ebenso überrascht war von der Entscheidung der Schule wie Rabia selbst, sofort eine neue Praktikumsstelle gefunden. Rabia, die nun an der OSZ Ruth Cohn (Berlin-Charlottenburg) ihre Erzieherausbildung fortsetzt, hat eine Praktikumsstelle gefunden.

Freie Träger nicht einmal an „Neutralitätsgesetz“ gebunden

Der Träger der Eosander-Schinkel-Grundschule ist das Pestalozzi Fröbel Haus (PFH), dieses ist nicht einmal eine staatliche Einrichtung, sondern ein freier Träger. Das Neutralitätsgesetz wäre auf eine dortige dienstliche Tätigkeit also nicht einmal direkt anwendbar.

Während ihres Praktikums durfte Rabia an einer großen Teamsitzung teilnehmen, bei der auch der heutige PFH-Vorsitzende beteiligt war. Zuerst war Rabia auch nicht klar, wem genau sie die Entscheidung, das Praktikum vorzeitig zu beenden, zu verdanken hatte. Sie hatte kaum Anhaltspunkte, denn in der täglichen Arbeit lief alles gut und es gab keinerlei Grund zur Beanstandung. Allerdings war zu erfahren, dass Rabia kurz nach der Sitzung des Großteams die Frage gestellt bekommen hatte, ob sie denn auch an der Erzieherschule ihr Kopftuch tragen würde. Wenige Tage später bekam sie die Frage, ob sie ihr Kopftuch während des Praktikums abnehmen würde. Als sie dies verneinte, war ihre Kündigung unumkehrbar.

Rabias Vater Mustafa Alanbay ist deutscher Staatsbürger und Polizist in Berlin. Er möchte es nicht auf sich sitzen lassen, dass seine Tochter zuerst für einen Monat eingesetzt und danach unter Berufung auf das ohnehin umstrittene und im Lichte der aktuellen EGMR-Rechtsprechung auf der Kippe stehenden Neutralitätsgesetz angehalten wurde, ihr Praktikum zu beenden. Es soll nun ein Anwalt konsultiert werden, denn das, was seiner 21-jährigen Tochter wiederfahren ist, sollte in jedem Fall ein Nachspiel haben. Die Schule war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Beim Interview stellt sich heraus, dass Rabias Freundin, die kein Kopftuch trägt, weiterhin an der Schule ihr Praktikum fortführen darf. Aus Sicht Rabias geradezu ein Affront.

Universität Berlin hält das Gesetz für „unangemessen“

Bereits im Jahre 2008 war die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin in einer Expertise im Auftrag der Landesstelle für Gleichbehandlung „nach Prüfung der einschlägigen einfachgesetzlichen, verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorschriften sowie des vorhandenen Datenmaterials“ zu dem Ergebnis gekommen, dass „erhebliche Argumente für eine Änderung der Berliner Rechtslage sprechen“. Das Neutralitätsgebot hinsichtlich religiöser Kleidung in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes sei „im Lichte des AGG unangemessen strikt gefasst“, so dass die Benachteiligung bestimmter Religionsangehöriger sowie die mittelbare Benachteiligung von Frauen durch die pauschale Regelung „nicht zu rechtfertigen“ sei.

Für eine Veränderung der Rechtslage spräche zudem, dass auch Erkenntnisse über die tatsächlichen Wirkungen des Neutralitätsgesetzes auch auf den privaten Arbeitsmarkt vorliegen würden, die gegen eine Beibehaltung der bisherigen Normen sprächen.

Diese Expertise ist seit ihrer Veröffentlichung auf dem offiziellen Hauptstadtportal zu lesen. Bis dato aber offenbar, ohne die Politik zum Handeln zu motivieren. Der Druck auf die Verantwortlichen könnte nun nicht nur durch die letzten innerstaatlichen Urteile zum AGG und die neue europäische Rechtsprechung, sondern auch durch den aktuellen Anlassfall in Charlottenburg verstärkt werden.