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Politik

Balyoz-Prozess: „Soldaten Atatürks“ auf freiem Fuß

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Nachdem das Verfassungsgericht die Verletzung von Fair-Trial-Grundsätzen im Zusammenhang mit den Verfahren gegen die mutmaßlichen Urheber des Balyoz-Putschplanes festgestellt hat, steht der Prozess vor einer Neuauflage. (Foto: zaman)

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Nachdem das Verfassungsgericht die Verletzung von Fair-Trial-Grundsätzen im Zusammenhang mit den Verfahren gegen die mutmaßlichen Urheber des Balyoz-Putschplanes festgestellt hat, steht der Prozess vor einer Neuauflage.
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Ein Gericht hat die Freilassung von mehr als 230 mutmaßlichen Putschisten in der Türkei angeordnet. Der Entscheidung vom Donnerstag in Istanbul war ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Vortag vorausgegangen, wonach die Rechte der 237 Beschuldigten auf ein faires Verfahren verletzt worden wären, wie die Nachrichtenagentur Anadolu meldete.

Die Beschuldigten wurden im historischen „Balyoz“-Prozess schuldig gesprochen, sich zum Putsch gegen die gewählte Regierung zusammengeschlossen zu haben. Nun wird eine Neuauflage des Prozesses wahrscheinlich. Justizminister Bekir Bozdağ hat in einem öffentlichen Statement am Donnerstag dies auch angekündigt.

„Es ist erfreulich, dass der Verfassungsgerichtshof sein Urteil einstimmig gefällt hat. Ich hoffe, diese Entscheidung bringt unserem Land Gutes. Nach dieser Entscheidung wird es eine Neuauflage des Verfahrens geben“, äußerte sich Bozdağ gegenüber Reportern.

Balyoz („Vorschlaghammer“) soll ein Putschplan gewesen sein, der 2003 ausgeheckt worden sein soll und das Ziel hatte, die regierende Adalet ve Kalkinma Partisi (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung; AKP) von der Macht zu vertreiben. Im Jahre 2012 wurden mehr als 230 Personen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, der Oberste Berufungsgerichtshof bestätigte die Urteile im Januar 2013.

Erdoğan: „Erst wir haben Individualbeschwerden vor dem Verfassungsgericht möglich gemacht“

Die Verteidiger der Verurteilten hatten sich Anfang des Jahres wegen der überlangen Dauer der Untersuchungshaft an den Verfassungsgerichtshof gewandt und die Natur der Beweismittel, die gewürdigt wurden, beanstandet. Der Verfassungsgerichtshof urteilte, dass die Auswertung digitaler Daten und Telefonmitschnitte der Verdächtigen keine ausreichend starke Basis für die Urteile abgaben und dass Beschuldigtenrechte während des Verfahrens verletzt wurden.

Vor seiner Abreise zu einer Rede vor Anhängern in Wien betonte Premierminister Recep Tayyip Erdoğan gegenüber Reportern, der Verfassungsgerichtshof habe den Weg frei gemacht für eine Neuauflage des Verfahrens. „Als ich zum ersten Mal darüber gesprochen hatte, das eine Wiederaufnahme des Verfahrens (gegen Putschverdächtige) möglich wäre, hielten das manche Leute für undenkbar… Wir hoffen, dass infolge dieses neuen Verfahrens der Gerechtigkeit Genüge getan werden kann“, so der Premierminister. Er wies auch darauf hin, dass es erst die AKP möglich gemacht hatte, Individualklagen vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen.

Unter anderem soll die Nichtzulassung einiger pensionierter Generäle als Zeugen während des Prozess das Recht auf ein faires Verfahren verletzt haben. Den Angeklagten seien auch die Kosten für die Verteidigung zu erstatten, urteilte das Gericht.

Der Balyoz-Putschplan

Die ersten Verdachtsmomente bezüglich des Balyoz-Putschplanes wurden im Januar 2010 von einer türkischen Tageszeitung aufgebracht. Eine Gruppe hoher Militärs soll 2003 einen Plan entworfen haben, um die AKP-Regierung zu stürzen. Dabei sollten unter anderem ein Bombenanschlag auf die Fatih-Moschee in Istanbul während des Freitagsgebets stattfinden und türkische Jets vom Himmel geholt werden, um das öffentliche Vertrauen in die Regierung zu untergraben.

Insgesamt wurden 365 Personen im Zusammenhang mit dem Balyoz-Fall angeklagt. Mehr als 230 von ihnen wurden zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt, darunter der Kommandant a.D. der 1. Armee, Çetin Doğan, der frühere Kommandant der Luftstreitkräfte, Halil İbrahim Fırtına und der frühere Kommandant der Seestreitkräfte, Admiral Özden Örnek.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat auch zur Folge, dass der inhaftierte Parlamentsabgeordnete und frühere Generalleutnant Engin Alan (MHP, Istanbul), der zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden war, seinen Amtseid leisten wird können.

128 aktive Militärbedienstete werden an ihre Posten zurückkehren können, sobald sie aus dem Gefängnis entlassen werden. Der Ex-General Çetin Doğan (Foto Mitte) sagte den Angaben der türkischen Tageszeitung Cumhuriyet nach bei seiner Freilassung aus dem Silivri-Gefängnis bei Istanbul: „Dieser Kampf wird kein Ende haben. Ich bin kein Putschist sondern ein Soldat Mustafa Kemals‘. Ich bin ein Revolutionär. Ich habe fünft meiner Geburtstage hinter Gittern verbracht.“

„Parallelstruktur“-These als Türöffner

Der Generalsekretär der oppositionellen Cumhuriyet Halk Partisi (Republikanische Volkspartei; CHP), Gürsel Tekin, bescheinigte dem Verfassungsgerichtshof, „es wurde Gerechtigkeit geübt“ und gab seiner Erwartung Ausdruck, dass auch noch andere Urteile auf den Prüfstand kommen würden.

Der stellvertretende AKP-Vorsitzende Hüseyin Çelik hingegen kritisierte die Entscheidung. Balyoz sei ein Putschversuch gewesen und er könne die Begründungen, die das Gericht für seine Entscheidung gab, nicht nachvollziehen. Sein Kollege Nurettin Canikli dankte hingegen dem Verfassungsgerichtshof, dieser habe eine „richtige und saubere“ Entscheidung mit Blick auf das Verfahren getroffen.

Das Anfang des Jahres erwachte Interesse der AKP an der Neuauflage von Putschverfahren wird als Zeichen einer Wiederannäherung an die Streitkräfte gesehen, die nach anfänglich mehreren gescheiterten Versuchen, die Regierung in die Schranken zu weisen, infolge des Ergenekon-Verfahrens faktisch entmachtet wurden. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Justiz wegen der Korruptionsvorwürfe gegen namhafte Personen im Umfeld der Regierung sprach man vom Wirken einer „Parallelstruktur“, welche den Staat und insbesondere die Justiz unterwandert hätte. Diese Theorie dürfte nun auch der Türöffner für eine Neubewertung der mutmaßlichen Putschpläne sein, die Gegenstand groß angelegter gerichtlicher Verfahren wurden.