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Politik

Sperre von Google, Twitter und YouTube: Notwendiger Schritt oder Überreaktion?

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Nach der Entfernung von Bildern des ermordeten Staatsanwalts Mehmet Kiraz sind die Seiten von Google, Twitter und YouTube in der Türkei wieder erreichbar. War die Zugangssperre notwendig, um der DHKP-C-Propaganda entgegenzuwirken?

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Nach der Entfernung von Bildern des ermordeten Staatsanwalts Mehmet Kiraz sind die Seiten von Google, Twitter und YouTube in der Türkei wieder erreichbar.
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Die temporären Zugangssperren zu Internetseiten und sozialen Medien, die am Montagnachmittag verhängt wurden, sind offenbar wieder aufgehoben. Dies berichten türkische Medien. So habe Google dem Urteil eines türkischen Gerichts entsprochen, Bilder des in der Vorwoche von Terroristen ermordeten Staatsanwalts Mehmet Selim Kiraz zu entfernen, der von zwei Terroristen der linksextremen „Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C) als Geisel genommen und anschließend erschossen wurde. Das Gericht hatte eine Sperre des Zugangs zu Google für Montagabend angeordnet, sollte der Betreiber der Suchmaschine der Anordnung nicht entsprechen.

Die Terroristen hatten ein Bild des mit einem Klebeband geknebelten Staatsanwalts und einer an seinen Kopf gehaltenen Pistole vor dem Hintergrund an der Wand angebrachter DHKP-C-Flaggen veröffentlicht. Dieses machte in weiterer Folge die Runde durch die sozialen Medien und wurde von zahlreichen Zeitungen und Medienportalen veröffentlicht. Regierungsoffizielle verurteilten diese Veröffentlichung als Beitrag zur Verbreitung terroristischer Propaganda.

Auch die Zugänge zu Twitter und YouTube wurden am Montagnachmittag vor dem gleichen Hintergrund blockiert. Facebook war von der Anordnung hingegen ausgenommen, weil das Unternehmen sich bereit erklärt hatte, die Bilder und ähnliche, damit in Zusammenhang stehende Inhalte zu entfernen.

Das Bild hat zu einem Aufschrei in den sozialen Medien geführt. Die Art und Weise, wie einige Medien die Geiselnahme und Ermordung des Staatsanwalts aufgearbeitet hatten, hat jedoch auch Zorn aufseiten der Regierung ausgelöst. Premierminister Ahmet Davutoğlu hat Medien, die das von der DHKP-C verbreitete Bild publiziert hatten, von der Teilnahme am Begräbnis des Mordopfers ausgeschlossen.

Medya Derneği sieht schwere Verstöße gegen Berufsethos

Auch die Medya Derneği („Medienvereinigung“), eine NGO türkischer Journalisten, hat Zeitungen und Medienorgane verurteilt, die entweder durch die Verbreitung des inkriminierten Bildes an der Propaganda der DHKP-C mitgewirkt hätten oder aber die Terroristen durch wertneutrale Bezeichnungen wie „Aktivisten“ verharmlost hätten.

Nach acht Stunden wurde die Blockade der Zugänge zu den betroffenen Seiten wieder aufgehoben. Die Hürriyet wirft der Regierung dennoch Überreaktion vor. Der Zeitung zufolge wären insgesamt 166 Webseiten von der Verbotsverfügung betroffen gewesen, welche die kontroversen Aufnahmen veröffentlicht hätten. Neben den größten sozialen Netzwerken der Welt seien auch Links zu Artikeln türkischer Zeitungen betroffen gewesen, die sich mit der Problematik befasst hätten.

Die Entscheidung, die von Richter Bekir Altun vom 1. Friedensgerichtshof für Strafsachen Istanbul abgesegnet wurde, war ergangen, nachdem die Abteilung „Terrorismus und Organisierte Kriminalität“ der Staatsanwaltschaft Istanbul die Verbotsverfügung beantragt hatte. Diese ordnete die unverzügliche Entfernung des entsprechenden Inhalts an, widrigenfalls eine Blockade des Zugangs zu den betreffenden Webseiten in Kraft trete.

Sowohl YouTube als auch Google und Twitter blendeten für die Dauer der Sperre Inserts ein, in denen von „administrativen Maßnahmen“ die Rede war, die seitens der Telekommunikationsbehörde (TIB) veranlasst worden wären und denen man nachkomme, ehe man frühestmöglich seine Dienste wiederherstellen wolle.

Twitter und YouTube sollen auf Forderungen der Angehörigen nicht reagiert haben

Nachdem am 31. März zwei Terroristen der DHKP-C den im Fall des im Zusammenhang mit den Gezi-Krawallen getöteten Berkin Elvan ermittelnden Staatsanwalt Mehmet Selim Kiraz im Gerichtsgebäude von Çağlayan als Geisel genommen und anschließend ermordet hatten, hätte dem Regierungssprecher İbrahim Kalın zufolge ein Staatsanwalt die Blockierung des Zugangs zu sozialen Netzwerken beantragt, da einige Medienorgane mittels der Verbreitung des Geiselfotos agiert hätten, „als ob sie terroristische Propaganda verbreiteten“.

Auch die Witwe und die Kinder des ermordeten Staatsanwalts seien tief betroffen und erzürnt gewesen, als die Bilder an allen Ecken und Enden in den Medien zu finden waren.

Sie hätten erst selbst von Twitter und YouTube die Entfernung der Beiträge verlangt, die Betreiber der Netzwerke hätten jedoch nicht darauf reagiert, weshalb man den Weg über die Justiz gewählt habe.

Neben den Blockaden der sozialen Netzwerke und einer Reihe weiterer Internetportale sollen am 2. April Ermittlungen gegen sieben türkische Zeitungen eingeleitet worden sein, die das Geiselbild der DHKP-C publiziert hatten. Auch die Hürriyet ist davon betroffen. In einem Editorial wies sie die von Premierminister Davutoğlu erhobenen Vorwürfe zurück und erklärte: „Wir wollen nur Journalismus betreiben. Wir wollen keine Verbote mit Polizeibeamten an jeder Ecke erleben, die unsere Kollegen daran hindern, ihre Arbeit zu machen.“

Erdoğan wollte Twitter einst „ausradieren“

Die Zugangsblockaden gegenüber sozialen Medien waren nicht die ersten ihrer Art in der Türkei. Bereits am 20. März 2014 war Twitter etwa 20 Stunden lang nicht erreichbar, nachdem der damalige Premierminister Recep Tayyip Erdoğan in einer Wahlkampfkundgebung angekündigt hatte, er werde den Kuznachrichtendienst „ausradieren“.

Der Verfassungsgerichtshof wertete das Vorgehen am 3. April 2014 als Verstoß gegen die in Artikel 26 der türkischen Verfassung garantierte Freiheit der Meinungsäußerung. Einige Nutzer umgingen die Sperre durch die Nutzung technischer Tools wie VPN-Diensten. Nachdem der Hashtag #TwitterisblockedinTurkey weltweit verbreitet wurde, gab es mehr als drei Millionen türkischer Tweets ungeachtet der noch aufrechten Blockadeverfügung.