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Spionage: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Türken

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Die Bundesanwaltschaft hat gegen drei türkische Staatsbürger Anklage wegen Spionage (geheimdienstlicher Agententätigkeit) erhoben. Den beschuldigten türkischen Staatsangehörigen Muhammed Taha G., Ahmet Duran Y. und Göksel G. wird vorgeworfen, von Februar 2013 bis zu ihrer Festnahme am 17. Dezember 2014 für einen türkischen Nachrichtendienst gearbeitet zu haben.

Im Auftrag von Muhammed Taha G. sollen Y. und G. Informationen über in der Bundesrepublik Deutschland lebende Kritiker der türkischen Regierung gesammelt haben. Unter anderem hätten sie G. wiederholt über Kundgebungen kurdischer Aktivisten berichtet und ihn über kritische Äußerungen von hier lebenden Landsleuten in Bezug auf den türkischen Staatspräsidenten informiert.

Die Bundesanwaltschaft hatte die drei am 17. Dezember 2014 aufgrund von Haftbefehlen des Bundesgerichtshofs festnehmen lassen. Muhammed Taha G. wurde bei seiner Einreise auf dem Flughafen Frankfurt a.M. gemeinsam mit dem Göksel G. festgenommen. Ahmet Duran Y. wurde an seinem Wohnort in Nordrhein-Westfalen festgenommen.

Muhammed Taha G. befindet sich seit seiner Festnahme am 17. Dezember 2014 in U-Haft. Die Informanten sind auf freiem Fuß.