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Sprachtests für Türken: Deutschland droht EU-Verfahren

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Deutschland droht wegen der immer noch verpflichtenden Sprachnachweise für nachziehende türkische Ehepartner ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Die Europäische Kommission habe der Bundesregierung am 13. Januar mitgeteilt, dass sie die Umsetzung eines EuGH-Urteils in der Sache für unzureichend halte, heißt es in der Antwort des Innenministeriums auf eine Frage der Linke-Abgeordneten Sevim Dağdelen, über die der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag) berichtet. Ein Pilotverfahren sei abgeschlossen, weitere Schritte behalte man sich vor.

Wer als türkischer Staatsbürger seinem Ehepartner nach Deutschland folgen will, muss seit 2007 vor der Einreise grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies soll die „Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren“.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte diese Praxis im Juli vergangenen Jahres jedoch für den Nachzug zu türkischen Bürgern in Deutschland gekippt. Die Richter argumentierten, die geltende Regelung verstoße gegen Vereinbarungen mit der EU, wonach die Niederlassung für Türken in der EU nicht erschwert werden dürfe.

Die Bundesregierung will dennoch nicht auf die Sprachtests verzichten. Sie führte lediglich eine Härtefallregelung ein. (dpa/dtj)