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Politik

Hohe staatliche Subventionen für Kitaplatz

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Seit 1. August gibt es das Betreuungsgeld. Vor allem in Großstädten begann es mit einer hohen Ablehnungsquote bei Neuanträgen. Während das Betreuungsgeld 150 Euro beträgt, wird jeder Kitaplatz mit bis zu 1000 Euro subventioniert. (Foto: dpa)

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Seit 1. August gibt es das Betreuungsgeld.
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Für mehr als 27 000 einjährige Kinder haben Eltern nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ bis Ende August beziehungsweise Anfang September das umstrittene Betreuungsgeld beantragt. Dabei beruft sich die „SZ“ (E-Paper) auf eine eigene Umfrage und Angaben aus 14 Bundesländern. Aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fehlten Zahlen, weil die Länder keine eigene Statistik führten. Etwa jeder fünfte Antrag wurde demnach nicht bewilligt.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wertete diese Bilanz als Erfolg: Sie zeige, wie wenig Ahnung die SPD als Betreuungsgeld-Kritiker „von den Wünschen der Familien“ habe, zitierte die „Süddeutsche“ die Ministerin.

In Nordrhein-Westfalen liegt die Ablehnungsquote bei den Betreuungsgeld-Anträgen laut „Süddeutscher“ bei 31 Prozent, in Hamburg bei 43 Prozent. In den zwölf Bundesländern, die dazu exakte Angaben machten, liegt die Zahl der nicht bewilligten Anträge insgesamt bei knapp 5000 oder einer Quote von knapp 20 Prozent. In fast allen Fällen liege die Ablehnung an dem gesetzlichen Stichtag, schreibt die „Süddeutsche“ unter Berufung auf die Landesministerien.

Anspruch auf das Betreuungsgeld besteht nur, wenn das Kind am 1. August 2012 oder später geboren ist. Somit steht die Leistung nicht für alle Kinder im zweiten Lebensjahr bereit.

Die stellvertretende SPD-Chefin Manuela Schwesig hält deshalb das – für sie grundsätzlich falsche – Gesetz auch für fehlerhaft: „Viele Eltern fühlen sich betrogen. Sie stehen nun ohne Kitaplatz und ohne Betreuungsgeld für ihre Kinder da.“ Die von der Bundesregierung versprochene freie Wahl zwischen Betreuungsplatz und Betreuungsgeld gebe es nicht, sagte sie der Zeitung.

Das Betreuungsgeld war am 1. August 2013 parallel zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige eingeführt worden. Eltern, die für die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes keinen öffentlich geförderten Platz in Anspruch nehmen, hilft der Staat mit 100 Euro, vom 1. August 2014 an mit 150 Euro pro Monat. Die staatlichen Zuschüsse für einen Kita- oder Krippenplatz sind immer noch um ein Vielfaches höher. (dpa/dtj)