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Politik

Stimmt der Bundestag zu, will die SPD beim Verfassungsgericht klagen

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Schwarz-Gelb will das umstrittene Betreuungsgeld an diesem Freitag im Bundestag endgültig verabschieden. Eine Mehrheit dafür ist immer noch unsicher. Die Opposition kritisierte zuvor noch einmal heftig das Vorhaben der Regierung. (Foto: dpa)

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Berlin – Vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag hat die Opposition das Betreuungsgeld noch einmal scharf kritisiert. „Die Klügeren in der Regierungskoalition wissen, dass es sich um bildungspolitischen Wahnsinn handelt“, sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles der Nachrichtenagentur dpa.

Sollte Schwarz-Gelb dem Vorhaben an diesem Freitag im Bundestag zustimmen, werde ihre Partei dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, kündigte Nahles an. Der im Grundgesetz geregelte Schutz der Familie verbiete es dem Staat, Familien bei der Wahl ihres Betreuungsmodells einseitig zu beeinflussen.

Grünen-Chef Cem Özdemir warf der Koalition falsche Versprechungen an die Eltern kleiner Kinder vor. „Die Wahlfreiheit der Eltern, von der Kanzlerin Angela Merkel spricht, besteht gar nicht“, sagte er. Viele Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren gerne in eine Kita geben würden, könnten das nicht, weil es die entsprechenden Plätze oft nicht gebe, kritisierte Özdemir.

Die schwarz-gelbe Koalition will Eltern ab August 2013 zunächst 100 Euro und später 150 Euro im Monat zahlen, wenn sie ihre Kinder im Alter von 13 bis 36 Monaten zu Hause betreuen. Ebenso wie die SPD wollen auch die Grünen die Regelung wieder abschaffen, falls sie 2013 an die Regierung kommen sollten.

Die stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Manuela Schwesig kündigte in der Freitagsausgabe der „Passauer Neuen Presse“ an, man wolle dann „die mindestens 1,2 Milliarden Euro für das Betreuungsgeld eins zu eins in den Kita-Ausbau investieren, um eine qualitativ gute Betreuungsstruktur voranzutreiben“.

Die schwarz-gelbe Koalition dürfte mit gemischten Gefühlen in die Schlussabstimmung gehen: Nach jahrelangem Tauziehen um die Leistung rechnen sich die Fraktionsspitzen zwar eine breite Mehrheit von Union und FDP aus. Letzte Zweifel über eine Abstimmungsniederlage dürften aber nach der Abstimmungspleite vom Juni dieses Jahres immer noch nicht ausgeräumt sein.

Um das Gesetz durchzubringen, reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Union und FDP haben zusammen 330 der 620 Sitze. (dtj/dpa)