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Politik

Streit um die PKK mitten in Europa

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PKK Demo in Düsseldorf
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Ist die PKK nun eine Terrororganisation oder nicht? Darüber gibt es immer wieder auch in Europa Diskussionen. In Belgien hat das höchste Gericht nun eine Entscheidung getroffen, doch die belgische Regierung hat in dieser Frage eine andere Meinung.

Am Dienstag sorgte eine Entscheidung des belgischen Kassationshofs für Aufregung in der türkischen Community. Das Gericht in Brüssel bestätigte ein Urteil des Revisionsgerichts vom März 2019. Demnach wurde die PKK nicht mehr als Terrororganisation eingestuft.

Die belgische Staatsanwaltschaft hatte 2015 etwa 40 Einzelpersonen und Gesellschaften wegen der Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung vor Gericht stellen wollen. Brüsseler Richter hatten die Strafverfolgung jedoch eingestellt, weil der türkisch-kurdische Konflikt als ein bewaffneter Konflikt betrachtet werden müsse und deshalb nicht unter die Anti-Terror-Gesetzgebung falle. Diese Einstellung des Verfahrens bestätigten die Berufungsrichter nach einigem juristischen Hin und Her am Dienstag.

Belgische Regierung: „PKK ist eine terroristische Organisation“

Die Entscheidung ist beim Kassationshof gefallen. Dieser ist das oberste Gericht in Belgien. Damit ist es auch die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Dennoch: Die belgische Regierung hat in der PKK-Frage eine eigene Meinung. Trotz der Einstellung des Gerichtsverfahrens bekräftige der belgische Außen- und Verteidigungsminister Philippe Goffin am Mittwoch in Brüssel, dass sich in der Regierungsposition gegenüber der PKK nichts geändert habe: „Die Position der belgischen Regierung ist eindeutig: Die Kurdische Arbeiterpartei PKK ist eine terroristische Organisation.“

Das Brüsseler Berufungsgericht hatte schon im September 2017 die PKK als eine Art Konfliktpartei innerhalb des innertürkischen Konflikts gesehen. Die PKK kämpfe für die Rechte der Kurden und Bürger seien nicht Ziel der PKK, „selbst wenn es bei Angriffen auf militärische Ziele auch zivile Opfer gibt“, wie es auf dem europa-blog heißt.

In Deutschland nach wie vor als Terrororganisation eingestuft

In Deutschland wird die PKK nach wie vor als terroristische Organisation eingestuft. Erst Anfang Dezember hatte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Anklage gegen einen mutmaßlichen Kader der PKK zugelassen. Der türkische Staatsangehörige aus dem hessischen Lahn-Dill-Kreis soll im Mai 2018 die Leitung des PKK-Gebiets Mainz übernommen haben, wie das OLG mitteilte. Laut der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz soll der 59-Jährige unter dem Decknamen Ali als hauptamtlicher Kader Spendenkampagnen zugunsten der PKK organisiert und überwacht haben.

Er wurde im Juni 2019 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. „Er hat den Tatvorwurf bislang nicht eingeräumt“, erklärte das OLG. Bei der PKK handele es sich laut Anklage um eine ausländische terroristische Vereinigung, zu der auch bewaffnete Einheiten gehörten. Diese nähmen ein Recht auf „aktive Verteidigung“ und Vergeltungsangriffe gegen türkische Sicherheitsbehörden in Anspruch. Dabei würden mit Sprengstoff und Waffen Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet.

dtj/dpa