Politik
Teilerfolg für Erdoğan: Böhmermanns „Schmähkritik“ bleibt in Teilen verboten
Der Satiriker Jan Böhmermann trägt im Fernsehen ein „Schmähkritik“-Gedicht über den türkischen Präsidenten vor. Erdoğan lässt sich das nicht gefallen und klagt dagegen – in Hamburg erzielt er nun einen Teilerfolg.
Der TV-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann (35) darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes „Schmähkritik“ nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan (62) damit in Teilen statt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer machte deutlich, dass das Gericht zwischen der Meinungs- und Kunstfreiheit auf der einen und den Persönlichkeitsrechten Erdoğans auf der anderen Seite habe abwägen müssen. Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Zuvor hatte Böhmermann allerdings ausdrücklich erklärt, anders als Satire sei solch ein „Schmähgedicht“ in Deutschland nicht zulässig. Er habe damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik zeigen wollen.
Richterin: Erdoğan muss heftige Kritik aushalten, aber keine Beschimpfungen
Die Richterin betonte, dass gerade der Kläger als Staatsoberhaupt sich auch besonders heftige Kritik gefallen lassen müsse. Er müsse aber Beleidigungen oder Beschimpfungen nicht hinnehmen, insbesondere nicht die mit sexueller Komponente im Gedicht. Es würden darüber hinaus nicht nur gegenüber Türken bestehende Vorurteile in dem Beitrag aufgegriffen. Erdoğan werde noch unterhalb eines Schweins stehend beschrieben, führte die Richterin aus. Für einen Muslim sei die Verbindung zu einem Schwein besonders verletzend.
Nach Einschätzung des Gerichts bleibe das Gedicht auch ohne die untersagten Passagen mit der damals von Böhmermann in der Sendung vorgenommenen Einbettung verständlich. Sie setzten sich kritisch mit dem türkischen Präsidenten auseinander.
Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kündigte umgehend an, in die nächste Instanz zu gehen. Für ihn hat das Gericht die Kunstfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt.
Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Moderator auch die jetzt untersagten Passagen der „Schmähkritik“ nicht mehr wiederholen durfte. Schon damals bezeichnete das Gericht diese Verse als schmähend und ehrverletzend. (dpa/dtj)