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Zwei Schweizer wollten „Amar“ ein Geschenk kaufen, doch die Bank hatte etwas dagegen

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Weil ein gemeinsamer Bekannter namens „Amar“ Geburtstag hatte, wollte ein Schweizer einem anderen 100 Schweizer Franken überweisen, damit für diesen ein gemeinsames Geschenk gekauft werden könnte. Eigentlich kein unüblicher Vorgang, sollte man meinen. Die Empfängerbank Raiffeisen sah dies jedoch anders. Darüber berichtete jüngst das Portal „20 Minuten“.

Weil ein Algorithmus offenbar auf den angegebenen Verwendungszweck „Geschenk Amar“ ansprang, verlangte vom Auftraggeber die Kontaktdaten des genannten „Amar“, widrigenfalls man die Zahlung, die von der Postfinance kam, „ohne die genannten Angaben weder retournieren noch dem Kundenkonto gutschreiben“ könne.

Begründet wird die Sperrung mit der Haftung für Terrorismusfinanzierung. Die Banken durchsuchen ihre Zahlungen auf Namen, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft auf eine Sanktionsliste gesetzt wurden, und sperren sie entsprechend – auch wenn es sich nur um einen Vornamen wie Amar handelt. „Offenbar stimmte ein Name in Zusammenhang mit der Transaktion mit einem Namen auf einer Liste überein“, sagt Postfinance-Sprecher Marc Andrey. Deshalb sei die Überweisung automatisch gesperrt worden.

Dass 100 Schweizer Franken üblicherweise nicht unbedingt einen Betrag darstellen, der für sich alleine potenziellen Terroristen große Sprünge ermöglichen würde, ficht die Banken offenbar ebenso wenig an wie die Tatsache, dass „Djihadisten“ üblicherweise keine Geburtstage feiern, da besonders strenge Islamauslegungen so etwas als „unzulässige Neuerung“ (Bid’a) verbieten.

Der betroffene Schweizer wollte auf Grund seines Verständnisses von Datenschutz und Privatsphäre die gewünschten Informationen nicht preisgeben. Was nun mit den blockierten 100 Franken passiert, ist unklar. Der Sender hätte laut Kunz das Recht darauf, das Geld zurückzufordern. Postfinance gibt an, auf Anweisungen der zuständigen Behörde zu warten.