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Gesellschaft

Thurgauer Kopftuchstreit: Verwaltungsgericht zeigt Alm-Öhis ihre Grenzen auf

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Zwei albanischstämmigen Schülerinnen in der Schweiz wurden wegen ihrer Kopftücher Schulverweise angedroht. Die Schulbehörde hielt das Verbot entgegen ihrer eigenen Empfehlung aufrecht. Das Verwaltungsgericht sorgte nun für Klarheit. (Foto: AA)

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Thurgauer Kopftuchstreit: Verwaltungsgericht zeigt Alm-Öhis ihre Grenzen auf
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Wie die “NZZ am Sonntag” berichtet, hat das Verwaltungsgericht des Schweizer Kantons Thurgau das Kopftuchverbot, das eine Schule in der 3.000-Seelen-Gemeinde Bürglen verhängt hatte, wieder aufgehoben.

Im Frühjahr 2011 hatte die Schule des Ortes schriftliche Verweise gegen zwei aus Albanien stammende, 14-jährige muslimische Schülerinnen ausgesprochen und ihnen den Ausschluss vom Unterricht angedroht, weil sie ein Kopftuch trugen und damit angeblich den Dress Code der Schule verletzt haben sollen. Die Thurgauer Schulbehörde verwarf ein Rechtsmittel der Schülerinnen gegen diese Maßnahme mit der Begründung, das Kopftuch wäre ein Kleidungsstück, das geeignet sei, Unruhe in eine Gruppe zu bringen.

Damit widersprach die Schulbehörde ihrer eigenen Empfehlung, die sie zwei Jahre zuvor herausgegeben hatte und in der es hieß: „Ein von einer Schülerin getragenes Kopftuch stört nicht den Unterricht. Deshalb gibt es keinen Grund, es zu verbieten.“ Der Anwalt der Schülerinnen argumentierte, es gäbe keinerlei Beweis dafür, dass in irgendeiner Art und Weise der Unterricht gestört worden wäre, im Gegenteil hätten die Mitschüler sogar ausdrücklich das Recht der 14-Jährigen verteidigt, ihre Kopftücher zu tragen.

Das Thurgauer Verwaltungsgericht gab der Berufung der Schülerinnen nunmehr Folge. Es gäbe keinerlei ausreichende rechtliche Basis für ein Kopftuchverbot und das Handeln der Schule wäre unverhältnismäßig gewesen. Die Schule in Bürglen will den Fall nun vor das Bundesgericht tragen. In der Zwischenzeit tragen die Schülerinnen ihren Hijab weiter.

(loonwatch.com)