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Panorama

Tod von Jonny K.: Hauptverdächtiger flieht vor türkischer Justiz

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Der zuvor in der Türkei untergetauchte junge Mann kehrte offenbar wegen des dortigen Ermittlungsdrucks nach Deutschland zurück. Er soll noch am Nachmittag dem Haftrichter vorgeführt werden. (Foto: dpa)

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Tod von Jonny K.: Hauptverdächtiger flieht vor türkischer Justiz
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Ein halbes Jahr nach der tödlichen Gewaltorgie am Berliner Alexanderplatz ist der Hauptverdächtige gefasst. Der 19-Jährige Onur U. war in der Türkei untergetaucht und stellte sich am Montag den deutschen Justizbehörden. Dies teilte die Senatsverwaltung für Justiz mit. Zielfahnder nahmen den Verdächtigen am Flughafen Tegel fest. Er soll noch am Nachmittag vor den Haftrichter kommen. Er gilt als Anstifter der Tat.

Damit sind alle sechs Verdächtigen gefasst. Ein Prozess soll voraussichtlich im Mai beginnen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich bei ihrer Türkei-Reise im Februar für die Strafverfolgung eingesetzt.

Der 19-Jährige hatte sich nach dem Tod des Prügelopfers Jonny K. in die Türkei abgesetzt. Jonny K. war in der Nacht zum 14. Oktober 2012 vor einem Lokal nahe dem Alexanderplatz von Schlägern so heftig attackiert worden, dass er einen Tag später an Gehirnblutungen starb. Auch ein Freund wurde angegriffen und verletzt. Der Gewaltexzess hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über Jugendgewalt ausgelöst, die rechtsextreme Kreise versuchten, für fremdenfeindliche Propaganda nutzbar zu machen. Auch wurde dort die These verbreitet, die Türkei würde Täter dieser Art schützen und eine doppelte Staatsbürgerschaft würde ihre Straflosigkeit begünstigen.

Die Realität sah anders aus: Gegen den Hauptverdächtigen hatten die türkischen Behörden zuletzt wegen Mordes ermittelt. Der deutsche Haftbefehl bestand weiter, allerdings wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Offenbar war der Ermittlungsdruck der türkischen Behörden so groß, dass der Hauptverdächtige lieber nach Deutschland zurückkam. In der Türkei hätte ihm außerdem für seine Tat im Falle einer Verurteilung in jedem Fall eine wesentlich härtere Strafe gedroht, zumal in der Türkei kein Jugendstrafrecht angewendet wird. (dpa/dtj)