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Politik

Trotz „Pannen“: OLG hält an der Platzvergabe im NSU-Prozess fest

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Die türkische Zeitung „Sabah“ ist wegen der Platzvergabe im NSU-Prozess nach Karlsruhe gezogen – nun verteidigt sich das Münchner Gericht in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht. (Foto: dpa)

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Trotz „Pannen“: OLG hält  an der Platzvergabe im NSU-Prozess fest
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Der Vorsitzende Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl (Foto), hat in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht sein umstrittenes Vorgehen bei der Vergabe der Presseplätze verteidigt. Er habe vor dem Akkreditierungsverfahren erwogen, ob sachgerechte Kriterien für eine ausgewogene Zuteilung der reservierbaren Plätze an verschiedene Medientypen oder – unternehmen gefunden werden könnten. Dies war aus seiner Sicht aber nicht möglich, wie Götzl in der der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung „Sabah“ schreibt.

„Dabei ergab sich (…) eine derartige Vielzahl an unterschiedlichen Bezugspunkten und Kriterien für die Verteilung der Medienplätze und eine Festsetzung bestimmter Medienkontingente, dass ich mich im Ergebnis nicht in der Lage gesehen habe, angemessene Differenzierungen vorzunehmen. Deshalb habe ich mich für eine Gleichbehandlung aller Medien entschieden“, erklärt der Richter. Das sei ein neutrales Verteilungsprinzip, das allen interessierten Medien gleiche Chancen einräume. „Dabei war zu erwarten, dass sich die besonders interessierten Medienvertreter auch besonders zeitig anmelden würden.“

Der Anwalt der „Sabah“, Ralf Höcker, erwiderte in einem Schreiben, das Bundesverfassungsgericht habe in einem Beschluss ausdrücklich offen gelassen, ob Situationen vorstellbar seien, in denen eine Differenzierung zwischen verschiedenen Medientypen oder -unternehmen verfassungsrechtlich zulässig und zugleich geboten sei. „Wenn es einen Fall gibt, in dem eine solche Differenzierung geboten ist, dann dieser“, schreibt Höcker.

„Technische Probleme“ beim E-Mail-Versand

Das Oberlandesgericht München steht wegen des Akkreditierungsverfahrens seit gut zwei Wochen in der Kritik. Es hatte die 50 reservierten Journalistenplätze nach dem Eingang der Bewerbungen vergeben. Dabei waren sämtliche türkischen Medien leer ausgegangen. Sie haben aber besonderes Interesse, weil acht der zehn Opfer türkischer Abstammung waren. Die „Sabah“ beruft sich bei ihrer Verfassungsbeschwerde auf die Pressefreiheit, den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot.

Dass dem Vizechefredakteur der „Sabah“, Ismail Erel, die E-Mail-Information über den Beginn des Akkteditierungsverfahrens knapp 20 Minuten nach anderen Medien zuging, erklärt OLG-Sprecherin Margarete Nötzel in der Stellungnahme mit Fehlermeldungen bei der Versendung. Eigentlich sollte die Pressemitteilung mit der Sicherheitsverfügung um 8.30 Uhr versandt werden, teilte die zuständige Mitarbeiterin der Pressestelle laut „Spiegel“ nun dem Bundesverfassungsgericht mit. Doch nachdem sie „Senden“ gedrückt habe, „kam die Meldung in einem neu geöffneten Fenster: ‚Übermittlung unzustellbar: Fehler bei der Nachrichtenübermittlung an folgende Empfänger oder Gruppen’“.

Schnell fand die Justizhauptsekretärin heraus, dass einige Adressen fehlerhaft eingegeben waren und deswegen die Mail insgesamt nicht gesendet worden war. Die entsprechenden E-Mails seien nach Behebung des Fehlers versandt worden. Bei einem anderen Mitarbeiter der Sabah habe die Übermittlung aber auf Anhieb geklappt. Götzl erklärt dazu, ein Mitarbeiter des „Spiegels“, der die E-Mail zur selben Zeit wie Erel erhalten habe, habe sein Gesuch rechtzeitig eingereicht.

Höcker macht hingegen geltend, dass der Fehler beim Gericht gelegen habe. Anstatt die E-Mail-Adresse Erels zu korrigieren, sei sie erst einmal „in grundrechtsverletzender Weise“ gelöscht worden – um die E-Mails dann mit deutlicher Verzögerung nachzuschicken. Höcker vergleicht den Start mit einem Formel-1-Rennen, bei dem einige Ampeln nicht auf Grün springen und moniert einen „chaotischen und blamablen Rennverlauf“. (dpa/dtj)