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Gesellschaft

Türkei: Keine Aleviten in der Steuerbehörde erwünscht

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Einem Bericht der „Taraf“ zufolge gibt es unter anderem für Aleviten, Kurden und Anhänger der Idealistenbewegung eine Blacklist, mithilfe derer diese von einer Tätigkeit als Beamte in bestimmten Bereichen ausgeschlossen werden sollen. (Foto: zaman)

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Aleviten beim "semah".
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Vertreter der Aleviten in der Türkei haben mit Empörung auf Berichte über eine Diskriminierung ihrer Mitglieder reagiert. Demnach werden Angehörige der religiösen Minderheit bei der Stellenvergabe im türkischen öffentlichen Dienst benachteiligt. Aleviten würden offenbar als Gefahr für den Staat gesehen, kommentierte der Vorsitzende des Verbandes „Anadolu Alevi Bektaşi Federasyonu“, Cengiz Hortoğlu, laut Presseberichten vom Donnerstag die Enthüllung. Er forderte den Rücktritt von Innenminister Efkan Ala. Auch von anderen alevitischen Funktionären kam Kritik.

Anlass waren Zeitungsberichte, wonach alevitische Kandidaten für Posten bei der Steuerbehörde wegen ihrer Religionszugehörigkeit als ungeeignet eingestuft werden. Auch Kurden oder als Nationalisten bekannte Kandidaten haben den Berichten zufolge keine Chance auf eine Anstellung als Beamter.

Innenminister Ala hatte entsprechende Meldungen zunächst als Gerüchte bezeichnet; darauf veröffentlichte die Zeitung „Taraf“ das Faksimile eines Dokuments der Steuerbehörde, in dem unter anderem ein alevitischer Kandidat unter der Rubrik „Rot“ für ungeeignet erklärt wird. In anderen Behörden gebe es ähnliche Listen. Laut „Taraf“ haben sich einige abgelehnte Kandidaten die Listen der Steuerbehörde besorgt und bereiten nun Klagen vor. Das für die Steuerbehörde zuständige Finanzministerium dementierte am Donnerstag, dass es eine solche Auswahlliste gebe.

Zwischen zwölf und zwanzig Millionen Türken gehören dem alevitischen Glauben an. Viele Aleviten beklagen eine Diskriminierung durch die sunnitische Mehrheit im Land; manche Sunniten betrachten die Aleviten als Ketzer.

Auch in anderen Bereichen der Gesellschaft sind Aleviten einer Benachteiligung ausgesetzt. So musste kürzlich der staatliche Rundfunksender TRT Müzik vom obersten Rundfunkrat (RTÜK) zu einer Geldstrafe verurteilt werden, weil der Sänger Mustafa Topaloğlu während einer Show einen beleidigenden Witz über die alevitische Gemeinde gemacht haben soll.

Die Sanktion, die auf der Basis des Artikels 8 des Rundfunkratsgesetzes verhängt wurde, wurde vom stellvertretenden Premierminister Bülent Arınç gebilligt und auch von der AKP-Mehrheit im Rundfunkrat mitgetragen.

In Art. 8 des RTÜK-Gesetzes heißt es: „Mediendienste sollen die Gesellschaft nicht durch Diskriminierung auf Grund von Rasse, Sprache, Religion, Geschlecht, Herkunftsregion oder Gruppenzugehörigkeit zu Hass und Feindseligkeit anstacheln und sollten keine Hassgefühle in der Gesellschaft hervorrufen.“ (KNA/dtj)