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Politik

Türkei: BDP-Abgeordnete bleiben weiter in Haft

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Die Freilassung des wegen der Beteiligung am „Ergenekon“-Komplott erstinstanzlich verurteilten CHP-Abgeordneten Mustafa Balbay hat keine Folgewirkung auf andere derzeit inhaftierte Parlamentarier. (Foto: dha)

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Der 5. Hohe Strafgerichtshof von Diyarbakır hat am Montag einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Freilassung der beiden inhaftierten Abgeordneten İbrahim Ayhan (Şanlıurfa) und Gülser Yıldırım (Mardin) abgelehnt.

Die beiden Parlamentarier, die für die prokurdische und von manchen politischen Beobachtern als legaler Arm der terroristischen „Kurdischen Arbeiterpartei“ (PKK) angesehene „Partei für Freiheit und Demokratie“ (BDP) ins Parlament gewählt worden waren, sitzen in Untersuchungshaft, weil ihnen vorgeworfen wird, der verbotenen „Union der kurdischen Gemeinschaften“ (KCK) anzugehören, einer Dachorganisation separatistischer und terroristischer Vereinigungen, denen auch die PKK angehört.

Eine Mehrheit im Senat hat den Antrag auf Freilassung abgelehnt, der eingebracht wurde, nachdem in der Vorwoche der CHP-Abgeordnete Mustafa Balbay unter Verweis auf seine parlamentarischen Verpflichtungen aus der über ihn verhängten Strafhaft freigelassen worden war.

Der 13. Hohe Strafgerichtshof Istanbul hatte Balbay am 9. Dezember freigelassen. Der Abgeordnete war in erster Instanz wegen der Beteiligung an einem Komplott zum Zwecke der Durchführung eines Staatsstreiches verurteilt worden, als das Gericht eine Involvierung Balbays in die „Ergenekon“-Strukturen im Inneren des Staates für erwiesen hielt. In Balbays Fall hatte jedoch der Verfassungsgerichtshof zuvor Verfahrensmängel festgestellt.

Einen Antrag auf Freilassung hat indessen auch der 2011 für die MHP ins Parlament gewählte Ex-General und Abgeordnete Engin Alan (Istanbul) gestellt, der 2012 wegen der Beteiligung am „Balyoz“-Putschplan zu 18 Jahren Haft verurteilt worden war und sich auch wegen seiner Beteiligung am „postmodernen Putsch“ 1997 verantworten muss.