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Bildung & Forschung

Dershane-Schließung würde am Europäischen Gerichtshof scheitern

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Artikel 48 der türkischen Verfassung, der Erwerbs- und Vertragsfreiheit gewährleistet, ist zwar mit einem Vorbehalt ausgestattet. Die Spruchpraxis des EGMR in vergleichbaren Fällen zeigt jedoch, dass ein Verbot der Dershane unzulässig wäre. (Foto: zaman)

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Taha Akyol - zaman
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Aus gegebenem Anlass erinnert Taha Akyol, Kolumnist der Zeitung Hürriyet, daran, dass die Regierung 2007 bereits durch die Verabschiedung des „Gesetzes für private Bildungseinrichtungen“ eine umfassende Regulierung privater Schulen, Nachhilfe- und Bildungseinrichtungen durchgeführt hatte.

Angesichts der bereits 2008 seitens des Premierministers geäußerten Auffassungen, die Dershanes hätten sich in eine Einnahmequelle verwandelt und der daraufhin erstmals geäußerten Schließungspläne fragte Akyol bereits damals: „Was geschah denn in einem Jahr, so dass sich die Dershane in eine Einnahmequelle verwandelten?”

Akyol betont nun einmal mehr, dass eine mögliche Verordnung oder sonstige gesetzliche Regelung zur Schließung der Dershanes zu guter Letzt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheitern würde.

In seiner Kolumne vom 18. November 2013 hat Akyol zuletzt über die geplante Schließung der Dershanes geschrieben. Akyol kritisiert dabei die Aussage Nabi Avcıs, des türkischen Bildungsministers, in einem Artikel für Zaman unter dem Titel „Die Art und Weise der Nachricht hat uns sehr betrübt und verletzt.“

Akyol äußerte sich darin wie folgt: „Als ich die Worte von Herrn Avcı las (wonach die Dershanes geschlossen werden sollten), habe ich gehofft, dass auch die Landesbehörden das Fehlverhalten erkennen, welche verschiedene Gruppierungen in der Gesellschaft verletzt hat.”

Mit Blick auf das Gesetz der AKP-Regierung vom 8. Februar 2007 gibt er zu bedenken: „Das Gesetz, das immer noch in Kraft ist, hatte die privaten Schulen, Kurse und Nachhilfe-und Bildungseinrichtungen umfassend reguliert. Es war ein Gesetz, worüber sich niemand beschwert hat.“

Bereits 2008 erste Schließungspläne

Im Unterschied zu zahlreichen Darstellung hätte die Debatte auch nichts mit einer „Auseinandersetzung zwischen der Partei und der (Hizmet-)Gemeinde“ zu tun. Um eine Umwandlung oder Reform zu rechtfertigen, verweisen sie auf die Aussagen vom Premierminister Erdoğan im Jahre 2008, wonach alle Bildungseinrichtungen dieser Art geschlossen werden sollen. Auf dem Sektor der Bildungseinrichtungen gehe es um Millionen und man mache dort gerne Geschäfte. Doch die Familien würden sich beschweren. Aus diesem Grund sollten die Bildungseinreichungen umgewandelt werden.

Akyol zufolge wäre diese Darstellung allerdings damals schon unzutreffend gewesen. „Wie kann man 2007 eine Regelung legitimieren und dann ein Jahr später von einer Schließung sprechen? Entstanden die Millionengewinne in diesem Sektor und die Beschwerden der Familien nur in einem einzigen Jahr?”

Akyol zieht auch eine anschauliche Parallele. Die Regierung sei es gewesen, die den Bausektor gefördert habe, erklärt Akyol und geht auf die Debatte rund um die „Einnahmequelle Bildung” folgendermaßen ein: „Wir wissen, wie die Regierung den Bausektor gefördert hat. Das ist auch richtig so. Auf diesem Wege würden das nationale Einkommen und die Beschäftigung steigen. Wie kann aber der Sektor der Dershane, welcher vertraglich als Dienstleistung gilt, beschuldigt werden, auf Gewinn aus zu sein, während gleichzeitig der Bausektor selbst, wo die Gewinnerzielung ohne eine Erzeugung von Waren und Dienstleistungen, sondern nur durch Wertsteigerung selbst sehr verbreitet ist, weiterhin gefördert wird? Als jemand, der von der Marktwirtschaft überzeugt ist, halte ich die Kritik an den Gewinnen der Bildungseinrichtungen für verfehlt.“

Einschränkung der Erwerbsfreiheit in dieser Form nicht möglich

Außerdem ermöglichen die Dershane nicht nur Lehrern Beschäftigung, sondern auch vielen Personen, die keine Lehrer sind und trotzdem in diesem Sektor tätig. In Summe ist eine Schließung eigentlich gar nicht möglich. Wenn Konkurrenz gut ist – und man davon ausgeht, dass auch in der Bildung Konkurrenz unabdingbar notwendig ist – wie könnte man es dann hinnehmen, dass außerhalb des herkömmlichen Bildungssystems keine Einrichtungen bestehen würden? In welchem anderen Land auf der Welt ist es so?”

Akyol unterstreicht, dass es schon mehrfach Bemühungen und Überlegungen seitens der Regierung gegeben habe, die Einrichtungen zu schließen, und dass die dafür angegebenen Rechtfertigungen stets ähnlich geklungen hätten. Er erinnert außerdem an die Freiheit des unternehmerischen Handelns. „Eine Einschränkung der Freiheit ist nur zulässig, wenn sie für eine demokratische Gesellschaft unabdingbar notwendig ist. Man kann die Bildungseinrichtungen regulieren, neue Maßstäbe setzen, eine Schließung wäre jedoch nicht mit freiheitlich-demokratischen Verfassungs- und Rechtsnormen vereinbar. Der EGMR würde eine solche Regelung am Ende vollständig zunichtemachen”, meinte Akyol, der auch auf die Spruchpraxis des türkischen Verfassungsgerichts hinweist, die sich am Völkerrecht und an der Rechtsprechung der europäischen Justizorgane orientiert.

Abgesehen davon gewährt auch die türkische Verfassung in ihrem Artikel 48 das Recht auf Privatautonomie und Erwerbs- sowie Vertragsfreiheit.