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Politik

Keine Generalamnestie für Ergenekon-Verurteilte

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Die Freilassung des im Ergenekon-Prozess verurteilten Ilker Başbuğ und der mutmaßlichen Täter im Prozess um die Ermordung christlicher Missionare in Zirve haben für Verunsicherung gesorgt. Nun versucht ein Gericht, Grenzen zu setzen. (Foto: reuters)

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Ein Ergenekon-Angeklagter wird abgeführt.
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Der 13. Hohe Strafgerichtshof hat die Freilassungsgesuche von fünf Personen abgelehnt, die im Rahmen des Ergenekon-Prozesses verurteilt worden waren. Im August 2013 wurden nach mehr als 5-jähriger Ermittlungsdauer Hunderter früherer Offiziere der türkischen Streitkräfte (TSK) zum Teil zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt, unter anderem, weil sie ein Komplott zum Sturz der von der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) geführten Regierung geschmiedet haben sollen.

Unter den Verurteilten, die jetzt erfolglos Freilassung auf Bewährung begehrten, warum unter anderem hochrangige Angeklagte wie Veli Küçük, Yalçın Küçük und Kemal Kerinçsiz. Die Anträge wurden gestellt, nachdem der ebenfalls zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte frühere Armeechef Ilker Başbuğ am Freitag durch einen Gerichtsbeschluss auf freien Fuß gesetzt worden war.

Diese Entscheidung hatte große Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Schicksals der Gerichtsverfahren ausgelöst, die mit Putschkomplotten gegen den früheren Premierminister Recep Tayyip Erdoğan zusammenhängen.

Folgen auch andere Angeklagte Başbuğ in die Freiheit?

Knapp zwei Wochen vor der Freilassung Başbuğs hatte die Große Nationalversammlung auf Antrag der regierenden AKP ein „fünftes Demokratisierungspaket“ verabschiedet, im Zuge dessen unter anderem die Sondergerichte im Sinne des Art. 10 des Antiterrorgesetzes (TMK) komplett abgeschafft wurden. In diesem Zusammenhang wurde auch die maximale Dauer der Untersuchungshaft auf fünf Jahre begrenzt.

Es wird nun damit gerechnet, dass gerade letztere Bestimmung dazu führen wird, dass zahlreiche Inhaftierte jetzt ihre Freilassung wegen Überschreitung dieser Höchsthaftdauer begehren werden. Kürzlich hat beispielsweise auch der Anwalt von Alparslan Arslan, der 2006 einen Anschlag auf den türkischen Staatsgerichtshof organisiert haben soll, seine Freilassung beantragt.

Kritiker der Neuregelung wie der Journalist Gültekin Avci („Bugün“) befürchten, dass der Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung im Fall Başbuğ eine Büchse der Pandora geöffnet hat, die nun zur Freilassung selbst gefährlichster Krimineller führen könnte. Die Freilassung der mutmaßlichen Verantwortlichen für das Massaker von Zirve scheint Befürchtungen dieser Art zu bestätigen.