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Politik

Türkei: Juristische Grundlage für künftige Militärputschs entzogen

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Ein umstrittener Artikel, der bislang dem türkischen Militär die juristische Grundlage bot, einen Putsch durchzuführen, wird geändert. Gerüchte, wonach er ganz abgeschafft werden solle, dementierte Vize-Premier Bozdağ. (Foto: aa)

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Türkei: Juristische Grundlage für künftige Militärputschs entzogen
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Die AKP-Regierung hat einen weiteren Schritt unternommen, um die Machtbefugnisse des Militärs einzuschränken und den Demokratisierungsprozess in der Türkei voranzubringen. Artikel 35 des Gesetzes über die Aufgaben des Militärs im Inneren soll geändert werden.

Wörtlich heißt es in dem besagten Artikel bisher, dass die Streitkräfte die Aufgabe haben, „das türkische Staatsgebiet und die per Verfassung ausgerufene Republik zu schützen“.

Per Gesetzesentwurf, der am Donnerstag dem Parlament vorgelegt wurde, soll die entsprechende Passage nun wie folgt abgeändert werden: „Die türkischen Streitkräfte haben die Aufgabe, bei aus dem Ausland kommenden Gefahren das türkische Staatsgebiet zu verteidigen, die eigene militärische Stärke aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, um feindliche Kräfte abzuschrecken, per Parlamentsbeschluss abgesegnete Auslandseinsätze durchzuführen und zur Gewährleistung des internationalen Friedens beizutragen“.

Einsatzfeld von Berufssoldaten wird erweitert

Der vom Verteidigungsministerium ausgearbeitete Entwurf sieht außerdem Änderungen für das Einsatzfeld von Berufssoldaten vor. Demnach sollen Berufssoldaten, die mindestens sieben Jahre im Dienst sind, unter bestimmten Voraussetzungen in öffentlichen Behörden und Institutionen eingesetzt werden können.

Gerüchten, wonach Artikel 35 des Gesetzes über die Aufgaben des Militärs im Inneren komplett abgeschafft werden solle, trat der türkische Vize-Premier Bekir Bozdağ entgegen. „Artikel 35 ist seit Jahren sehr umstritten. Das heißt aber nicht, dass er abgeschafft wird. Es wird nur eine Änderung geben.“

Diese Änderung ist dennoch von großer Tragweite, entzieht sie doch dem Militär die gesetzliche Grundlage, gegen eine gewählte Regierung zu putschen. In der Vergangenheit kam es in der Türkei des Öfteren zu Militärputschs, zuletzt im Jahre 1980. Zudem gilt der Regierungssturz vom 28. Februar 1997 als „postmoderner Putsch“; das Militär griff damals nicht aktiv ein, agierte jedoch im Hintergrund an einer Ablösung des Premierministers Erbakan.