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Politik

Türkei: Früherer Skandalminister muss zurück ins Gefängnis

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Gegen den früheren Justiz- und Innenminister Mehmet Ağar, der im Verdacht steht, mit der Ermordung eines Bezirksbürgermeisters im Jahre 1993 zu tun gehabt zu haben, wurde ein Haftbefehl erlassen. (Foto: iha)

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Der frühere türkische Innenminister Mehmet Agar vor seinem Anwesen in Mugla.
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Mehmet Ağar, gegen den durch das 13. Strafgericht in Ankara ein Haftbefehl erlassen wurde, hat mithilfe seiner Anwälte Einspruch gegen diesen Beschluss erhoben. Es wird erwartet, dass Ağar sich bei der Staatsanwaltschaft in Muğla stellen wird, nachdem er die Entscheidung über seinen Einspruch erhalten hat.

Die Anklage wegen des Verdachts der Mitwisserschaft hinsichtlich der Ermordung des damaligen Bezirksbürgermeisters von Altındağ (Provinz Ankara), Abdülmecit Baskın, am 30. September 1993 in Ankara wurde seitens des zuständigen 13. Strafgerichtshofs zugelassen.

In der Anklage hat die Staatsanwaltschaft die erschwerte lebenslange Haftstrafe für den damaligen Generaldirektor Mehmet Ağar, für den Leiter des Teams für Spezialoperationen, Ibrahim Şahin und für andere Angeklagten gefordert. Ihnen wird „Verschwörung zum Mord” und „Teilnahme am Mord” zur Last gelegt.

Das Schreiben der Vollstreckungsrichters der Generalstaatsanwaltschaft Ankara bezüglich der Aufhebung von Ağars Entlassung auf Bewährung ist bei der Staatsanwaltschaft in Muğla angekommen. Der ehemalige Minister war bereits im Jahr 2011 zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Grund war seine Verwicklung als Innenminister in den sogenannten Susurluk-Skandal im Jahre 1996, bei dem Verbindungen zwischen Politik, Sicherheitskräften und organisierter Kriminalität offenkundig wurden.

Im Anschluss an die nunmehrige Verhängung des Haftbefehls hat Ağar sich über seine Anwälte beim 13. Strafgerichtshof Ankara gemeldet und Einspruch gegen die Anklage gehoben. Das Gericht hat diesen jedoch abgelehnt. Nachdem Ağar die Ablehnung seines Einspruches erhalten hat, muss er sich spätestens bis Mittwoch bei der Muğla-Staatsanwaltschaft stellen.

Mehmet Ağar, der aufgrund des Susurluk-Falles zu zwei Jahre Haft verurteilt worden und ein Jahr vor dem Ablauf seiner Strafe auf der Basis des Bewährungsgesetzes vom 29. April 2013 aus dem Yenipazar-Gefängnis entlassen wurde, muss sich an drei Tagen der Woche bei der Polizeibehörde in Bodrum schriftlich melden.