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Politik

Türkei: Abgeordneter legt nach zwei Jahren seinen Amtseid ab

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Der langjährige Cumhuriyet-Journalist und 2011 als Untersuchungshäftling ins Parlament gewählte Mustafa Balbay kam nach einem Urteil des Verfassungsgerichts frei, um seine parlamentarischen Pflichten ausüben zu können. (Foto: zaman)

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Mustafa Balbay im türkischen Parlament - zaman
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Der 2011 für seinen Stimmkreis in Izmir in die Große Nationalversammlung gewählte Abgeordnete der größten türkischen Oppositionspartei, der Republikanischen Volkspartei (CHP), Mustafa Balbay, hat zwei Jahre nach seiner Wahl und einen Tag nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis seinen Amtseid abgelegt.

Am Montag wurde Balbay durch ein Istanbuler Gericht aus der Haft entlassen, kurz nachdem die Staatsanwaltschaft seine Freilassung beantragt hatte. Der Abgeordnete war im Zuge des „Ergenekon“-Verfahrens im August schuldig gesprochen worden, im Rahmen dieser Organisation einen Staatsstreich vorbereitet zu haben und er wurde dafür zu 34 Jahren Haft verurteilt. Seine Freilassung erfolgte auf der Basis eines kürzlich ergangenen Urteils des Verfassungsgerichtshofes.

Da der 2009 festgenommene Balbay 2011, als er ins Parlament gewählt worden war, noch in Haft saß, konnte er seinen Amtseid noch nicht leisten.

Sollte der Rechtsmittelgerichtshof allerdings seine Revision verwerfen, könnte es sein, dass Balbay unabhängig von seiner nunmehrigen parlamentarischen Immunität wieder ins Gefängnis zurückkehren müsste. Er darf auch bis auf weiteres das Land nicht verlassen.

Auch Staatsanwälte billigten die Freilassung

Balbay, der 2011, als er ins Parlament gewählt wurde, in Untersuchungshaft saß, hatte sich auf der Basis des Referendums von 2010 an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Seit diesem Zeitpunkt besteht das Recht der Individualbeschwerde. Er brachte dort vor, dass sein Wahlrecht verletzt worden wäre, weil es ihm nicht möglich gewesen sei, während der Untersuchungshaft im schwebenden Verfahren seinen parlamentarischen Pflichten nachzukommen. Auch die Länge der Haft wäre unverhältnismäßig.

Der Verfassungsgerichtshof sah Art. 19 der Verfassung tatsächlich als verletzt an und sprach dem Parlamentarier sogar eine Entschädigung in Höhe von TL 5000 (€ 1794) zu.

Balbays Anwälte beantragten daraufhin vor dem 13. Hohen Strafgerichtshof in Istanbul die Freilassung ihres Mandanten. Die Staatsanwälte im Ergenekon-Verfahren, Mehmet Ali Pekgüzel, Nihat Taşkın und Murat Dalkuş, sprachen sich vor dem Hintergrund des Höchstgerichtsurteils ebenfalls für die Freilassung Balbays aus.