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Politik

Türkei nennt Grund für Einreiseverbot des ARD-Korrespondenten

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Nach Angaben der türkischen Regierung ist dem ARD-Korrespondenten Volker Schwenck aus „Sicherheitsgründen“ die Einreise verweigert worden. Der stellvertretende Ministerpräsident Numan Kurtulmuş erklärte zudem am Mittwoch vor Journalisten in Ankara, dass Schwenck keine Presseakkreditierung für die Türkei besessen habe.

In der Türkei müssen ausländische Korrespondenten bei der – der Regierung unterstellten – Generaldirektion für Presse und Information eine Akkreditierung beantragen, um arbeiten zu dürfen. Eine solche Akkreditierung ist auch in anderen Staaten üblich.

Schwenck ist Leiter des ARD-Studios Kairo. Er war am Dienstagmorgen bei seiner Einreise in die Türkei am Flughafen Istanbul von den türkischen Behörden festgesetzt, knapp zwölf Stunden festgehalten und anschließend nach Kairo zurückgeschickt worden. Schwenck wollte von Istanbul weiter in das türkisch-syrische Grenzgebiet reisen, um dort mit syrischen Flüchtlingen zu sprechen.