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Menschenrechte

Türkei: „Notstandsregelungen in ordentliche Gesetze überführt“

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Die Menschenrechtslage in vielen Ländern, unter anderem auch in der Türkei, habe sich weiter verschlechtert. Das schlägt sich im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung nieder.

In der Türkei halte die negative Entwicklung der Menschenrechtslage trotz Aufhebung der Notstandsgesetze 2018 an. Wesentliche Sonderregelungen des Notstands wie Versammlungsrecht, Polizeigewahrsam und Entlassungen aus dem Staatsdienst wurden in ordentliche Gesetze überführt. „Der weit gefasste strafrechtliche Terrorismusbegriff ermöglicht dabei missbräuchliche Auslegung“, wird im Bericht festgehalten. Regierungskritische Stimmen würden sich weiterhin der Gefahr von Strafverfolgung und Verhaftung ausgesetzt sehen.

„Die Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit politischem Bezug lassen Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz aufkommen“, analysieren Experten der Bundesregierung. Das wirke einschüchternd auf die türkische Zivilgesellschaft, so etwa die entgegen einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fortgesetzte Untersuchungshaft des prominenten Mäzens und Aktivisten Osman Kavala. Fortgeführt würden Entlassungen aus dem Staatsdienst wegen des Vorwurfs von Verbindungen zur Gülen-Bewegung. Regierungskritische Demonstrationen würden regelmäßig verboten, mit übermäßigen Auflagen belegt oder aufgelöst. Auf die Situation der kurdischen Bevölkerung geht der Bericht nicht ein.

Ankara hat sich in der Vergangenheit Kritik aus dem Ausland, insbesondere aus Europa, oft verwehrt und sie als „Einmischung in innere Angelegenheiten“ zurückgewiesen. Eine Reaktion auf den aktuellen Menschenrechtsbericht blieb bis jetzt aus.

Auch andere Länder im Blick

„Wo wir auch hinschauen, gibt es Rückschritte“, sagte Außenminister Heiko Maas am Mittwoch nach der Verabschiedung des Menschenrechtsberichts der Bundesregierung im Kabinett. Zunehmende Konflikte, Flucht und Vertreibung beraubten viele Menschen ihrer Rechte. „In den Vereinten Nationen werden universelle Werte und Standards auf einmal wieder in Frage gestellt, die selbstverständlich schienen.“

Die Corona-Pandemie habe vieles noch schlimmer gemacht. „Repressive Regime missbrauchen sie als Deckmantel, um Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger zu bedrängen und freie Medien zum Schweigen zu bringen“, sagte Maas. Besonders von der Pandemie betroffen seien Frauen: Die Pflege von Kindern und Familie falle meist auf sie allein zurück und sie würden weitaus häufiger ihre Arbeit verlieren als Männer.

„Die letzten zwei Jahre waren eine schwere Zeit für die Menschenrechte weltweit“, fasste Maas die Ergebnisse des Berichts zusammen, der von der Bundesregierung seit 1991 alle zwei Jahre erstellt wird. Der nun schon 14. Bericht betrifft den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020 und umfasst rund 300 Seiten.

China: Religionsfreiheit in Gefahr

Neben der Türkei geht der Bericht auf die Lage in weiteren Ländern ein, so auch auf jene in China. Der seit 2012 zu beobachtende Negativtrend in dem bevölkerungsreichsten Land der Erde halte an, heißt es in dem Bericht. „Individualrechte werden immer weiter eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere bürgerliche und politische Rechte wie Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch die Freiheit der Wissenschaft und Religionsfreiheit.“ Menschenrechtsverteidiger würden für ihr Engagement teilweise mit hohen Haftstrafen belegt.

Zu der Situation der Uiguren heißt es: „Die Menschenrechtslage hat sich insbesondere in Xinjiang durch die Ausweitung von Repression, Überwachung und Masseninternierungen weiter verschlechtert. Berichtet wird u.a. von Zwangsarbeit und staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Geburtenkontrolle, die insbesondere gegen die uigurische Minderheit gerichtet sind. Die Maßnahmen zielen auf die „Sinisierung“ der religiösen und kulturellen Identitäten der Minderheiten in diesen Regionen ab. Die Zentralregierung geht gegen jegliche (auch vermeintliche) Autonomie und Unabhängigkeitsbestrebungen in Minderheitengebieten mit großer Härte vor.“

Auch in Russland habe sich „die besorgniserregende Lage der Menschenrechte“ weiter verschlechtert. „Besonders im Umfeld der Regionalwahlen 2019 wurde die Versammlungsfreiheit eingeschränkt.“ Gegen Teilnehmer an Protesten seien Strafverfahren eingeleitet worden, die zu teils mehrjährigen Haftstrafen geführt hätten. Außerdem seien in Russland mit dem Gesetz über das „souveräne Internet“ von 2019 die Möglichkeiten zur Internetzensur erheblich ausgeweitet worden.

„Badisches Tagesblatt“: „Wäre es ein ehrlicher Menschenrechtsbericht…“

Das „Badische Tagesblatt“ hält den Bericht für unzureichend und nicht ehrlich genug. Er könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Bundesregierung in Sachen Menschenrechte häufig opportunistisch verhalte; je nachdem, welche Interessen berührt seien. „Die hehren Prinzipien sind zweitrangig und hinderlich. Beispiel Ägypten: Die Lage verschlechtert sich weiter, doch viel mehr als Mahnungen bringt die Bundesregierung nicht zustande, schließlich geht es ja um die Lieferung deutscher Waffen. Beispiel Türkei: Auch dort ist die Lage verheerend, doch die Bundesregierung arbeitet in der Flüchtlingspolitik weiter mit Ankara zusammen. Wäre es ein ehrlicher Menschenrechtsbericht, müsste es oft heißen: Wir können oder wollen nichts dagegen tun.“

dtj/dpa

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