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Urteil gegen Pınar Selek aufgehoben

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Der Oberste Berufungsgerichtshof in der Türkei hat ein auf verschärfte lebenslange Haft lautendes Urteil gegen die Soziologin Pınar Selek aufgehoben, die wegen einer angeblichen Beteiligung an einem Bombenanschlag auf den Großen Gewürzbasar in Istanbul 1998 verurteilt worden war.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Beibehaltung des Urteils beantragt. Dieses hatte eine breite öffentliche Kontroverse herbeigeführt, nachdem ein Gutachten von einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verursachung der Explosion, die sieben Menschen das Leben kostete, durch ein Gasleck ausging.

Die feministische Professorin, die in Straßburg lebt und für ihre Arbeiten über die kurdische Community bekannt wurde, wurde bereits 2012 wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Selek unter dem Pseudonym „Leyla“ Mitglied der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) war. In insgesamt bereits drei Berufungsverhandlungen wurde sie allerdings von diesem Vorwurf freigesprochen.

Justizministerium verlangt Auslieferung

Das Höchstgericht hat nun das Urteil im Zusammenhang mit der Explosion auf dem Basar 1998 aus formalen Gründen aufgehoben. Damit kann das erstinstanzliche Gericht von dessen Rechtsauffassung nicht mehr abweichen, ohne dass der Generalstaatsanwalt dagegen vorgehen würde. Seleks Anwälte hatten der Ersten Instanz vorgeworfen, diese hätten die Freisprüche in den Berufungsverhandlungen immer wieder mit illegalen Mitteln „umgedreht“.

Im Zuge der nunmehr aufgehobenen Verurteilung aus dem Vorjahr hatte bereits der Richter Vedat Yılmazabdurrahmanoğlu einen Freispruch aus Mangel an Beweisen verlangt, war aber am Ende von der Mehrheit im Richterkollegium überstimmt worden.

Das türkische Justizministerium hat dennoch die Ergreifung Seleks verlangt und bei den französischen Behörden eine Auslieferung verlangt. Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass diese dem Begehren entsprechen werden.