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Uneingeschränktes Werbeverbot für Alkohol tritt in Kraft

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In der Türkei darf nirgends mehr für Alkohol geworben werden. Am Mittwoch endete die Übergangsfrist für ein verschärftes Alkoholgesetz, das im vergangenen September in Kraft trat. Ladenbesitzer, Restaurants, Kneipen oder Supermärkte müssen jegliche Werbung für Alkohol entfernen. Alkohol-Produzenten dürfen nicht mehr als Sponsoren werben, das Logo der Marken darf nicht zu sehen sein. Bei wiederholten Verstößen gegen das Verbot drohen bis zu einer halben Million Türkische Lira (umgerechnet knapp 175 000 Euro) Strafe.

Seit September 2013 gilt für Geschäfte die Regelung, dass sie zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr morgens keinen Alkohol verkaufen dürfen. In Restaurants, Kneipen und Bars kann allerdings weiterhin jeder trinken, wann und was er will. Die AKP-Regierung führte als Grund für das Gesetz die Volksgesundheit an.

Die Gezi-Park-Proteste im Juni 2013 hatten teilweise auch das Alkoholgesetz zum Thema. Kritiker warfen Premierminister Erdoğan in diesem Zusammenhang vor, sich in die persönlichen Angelegenheiten der Bürger einzumischen und das Land „islamisieren“ zu wollen. In den letzten Jahren hatten jedoch zahlreiche Länder der Erde, darunter auch US-Bundesstaaten und einige EU-Länder, die Werbung für Alkohol in der Öffentlichkeit oder dessen Verkauf eingeschränkt. (dpa/dtj)