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Politik

Sprachtest-Urteil: Macht das Innenministerium den Türken einen Strich durch die Rechnung?

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Das BMI und die Parteien CDU und CSU sind trotz des EuGH-Urteils nicht gewillt, den Sprachtest für türkische Ehepartner abzuschaffen. Stattdessen denkt man über Ausnahmen für Härtefälle nach. (Foto: reuters)

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Das Bundesinnenministerium will das Sprachtest-Urteil des EuGH nicht anerkennen.
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Die Frage um den Deutschtest für türkische Ehegatten ist noch nicht geklärt und löst nun einen heftigen Streit unter Politikern aus. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag, dass ein Sprachtest für türkische Ehegatten als Einreisebedingung rechtswidrig sei. Das Bundesinnenministerium Deutschlands (BMI) und die Parteien CDU und CSU begrüßen es nicht, das Gesetz von 2007 abzuschaffen. Stattdessen denkt man über Ausnahmen für Härtefälle nach.

Die Europäische Union vereinbarte mit der Türkei in den frühen 70er-Jahren, dass eine Niederlassung in dem jeweiligen Land nicht erschwert werden dürfe. Der erzwungene Sprachtest verstoße allerdings gegen dieses Abkommen, stellten die Richter nun fest. Er erschwere die Familienzusammenführung.

Seit 2007 müssen Männer oder Frauen grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen, wenn sie ihrem Ehepartner nach Deutschland folgen wollen. Das wurde als integrationsfördernd angesehen, außerdem sollte es Zwangsverheiratungen erschweren, die man offenbar so weit als Regelfall beim Vorhandensein nichtdeutscher Ehegatten betrachtet, dass dies eine generelle Verschärfung rechtfertigen würde. Für die Türkei wurde nun allerdings eine Ausnahme eingeführt.

Die Aufhebung des Deutschtests sei „ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger“, die in der EU arbeiten. Gleichzeitig führe es zu mehr Integration, da die Qualität des Aufenthaltes der Betroffenen damit verbessert werden würde.

„Eine erfolgreiche Integration setzt Sprachkenntnisse voraus“

Dies sieht das Bundesinnenministerium allerdings anders. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings sagte, der Deutschtest sei eingefügt worden, denn „eine erfolgreiche Integration setzt Sprachkenntnisse voraus“. Außerdem verteidigte er das Gesetz von 2007, da sich das Abkommen mit der Türkei nur auf schon in Deutschland lebende Türken beziehe.

Weiter heißt es in seinem Pressetext auf der Internetseite des BMI, dass das Urteil des EuGH akzeptiert werde, allerdings werde man es genau prüfen. Damit ist klar, dass der Streit um den Sprachtest noch nicht beendet ist. CDU und CSU wollen, dass dieser weiterhin Pflicht für ein Visum bleibe. Zu Spiegel Online sagte Andreas Scheuer, Generalsekretär der CSU: „Wer einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache nicht erwerben will, ist letztlich auch nicht bereit, sich in Deutschland zu integrieren“.

Deutschkurse nicht als Voraussetzung

Die SPD ist sich ebenfalls einig, dass die Sprachtests abgeschafft werden müssten, dabei waren sie es selbst, die ihn in der Großen Koalition mit einführten. Mittlerweile sehen sie ihn als nicht gerechtfertigt an, da er nicht für alle Ausländer Zwang ist. Unter anderem können Ehepartner von Japanern, US-Amerikanern, Israelis und anderen Ländern ohne Voraussetzungen einreisen, während vor allem Türken, Russen oder Kosovaren den Deutsch-Anfängerkurs bestehen mussten.

Staatsministerin Aydan Özoğuz (SPD) hatte sogar die Hoffnung, dass der Test für Visumbeantragende aller Drittländer wegfallen könnte. Sie erklärte, dass die deutsche Sprache für die Teilhabe an unserer Gesellschaft von elementarer Bedeutung sei. Allerdings solle man dafür Kurse in Deutschland nutzen und die Sprachkenntnisse nicht als Voraussetzung sehen.

Bisher galt die Regelung des Deutschtests nicht in Ausnahmefällen wie Behinderung oder Krankheit. Das Bundesinnenministerium möchte diese Härtefälle gerne ausweiten, anstatt ganz auf den Test zu verzichten. Damit würden die Visumsanträge zumindest genauer geprüft werden. Inwieweit das den Vorgaben des EuGH nicht entsprechen würde und ob Deutschland mit einer Strafe rechnen könnte, wenn die Regelung nicht abgeändert wird, ist nicht bekannt. Allerdings könnte auch ein innerstaatliches Gesetz, bei dem bereits durch den EuGH rechtskräftig festgestellt wurde, dass es dem EU-Recht widerspricht, nicht mehr zu Lasten eines Betroffenen angewendet werden.