Connect with us

Allgemein

EuGH-Urteil: Sprachtests für türkische Ehepartner sind rechtswidrig

Published

on

Spread the love

Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken müssen keinen Sprachtest mehr bestehen, um nach Deutschland nachzukommen. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Seit 2007 müssen Männer oder Frauen grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen, wenn sie ihrem Ehepartner nach Deutschland folgen wollen. Das wurde als integrationsfördernd angesehen, außerdem sollte es Zwangsverheiratungen erschweren. Für die Türkei wurde nun allerdings eine Ausnahme eingeführt.

Die Europäische Union vereinbarte mit der Türkei in den frühen 70er-Jahren, dass eine Niederlassung in dem jeweiligen Land nicht erschwert werden dürfe. Der erzwungene Sprachtest verstoße allerdings gegen dieses Abkommen, stellten die Richter nun fest. Er erschwere die Familienzusammenführung.

Die Aufhebung des Deutschtests sei „ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger“, die in der EU arbeiten. Gleichzeitig führe es zu mehr Integrität, da die Qualität des Aufenthaltes der Betroffenen damit verbessert werden würde.

„Deutsch lernt man in Deutschland am schnellsten“

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Bündnis’90/Die Grünen-Bundestagsfraktion, begrüßte das EuGH-Urteil: „Heute ist ein guter Tag für die Integrationspolitik in Deutschland. Die Union hat den Schutz vor Ehe und Familie von Türken mit Füßen getreten. Zudem war die Idee, deutsch im Ausland zu lernen, integrationspolitischer Quatsch. Deutsch lernt man in Deutschland am schnellsten“.

Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Klage einer Türkin. Seit 1998 wohnte ihr Mann in Deutschland und sie in der Türkei. Da sie Analphabetin ist, konnte sie den notwendigen Sprachtest nicht bestehen und deswegen nicht nach Deutschland kommen.