Connect with us

Politik

Türkisches Parlament beschließt Immunitätsaufhebung: „Ein schwerer Rückschlag für die türkische Demokratie“

Spread the love

Das türkische Parlament hat mit einer Zweidrittelmehrheit eine vorübergehende Verfassungsänderung beschlossen, die die Aufhebung der Immunität eines Viertels seiner Mitglieder ermöglicht. Die Bundesregierung kritisiert die Entscheidung, die AKP verteidigt sie.

Published

on

Plenum des türkischen Parlaments
Spread the love

Das türkische Parlament hat mit einer überraschend deutlichen Mehrheit die Aufhebung der Immunität eines Viertels seiner Mitglieder beschlossen. 373 Abgeordnete haben für den Entwurf gestimmt, 138 dagegen, 8 haben sich enthalten. Die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Umsetzung der vorübergehenden Verfassungsänderung wurde damit erreicht. Die Entscheidung, ob dennoch ein Referendum ausgerufen wird, liegt jedoch zumindest formell bei Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan. Konkret soll ein Satz in Artikel 83 der türkischen Verfassung vorübergehend ausgesetzt werden, der besagt, dass “Ein Abgeordneter, der vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen haben soll, (…) nicht festgenommen, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden (darf), wenn die Versammlung nicht anderweitig entscheidet.“

Damit ist der Weg frei für die Aufhebung der Immunität von 138 Parlamentariern, gegen die polizeiliche Vorermittlungen vorliegen. Davon gehören zur 27 regierenden Parteien für Gerechtigkeit und Entwicklung AKP (317 Sitze), 51 Republikanischen Volkspartei CHP (133 Sitze), 50 zur Demokratischen Partei der Völker HDP (59 Sitze) und 9 zur Partei der Nationalistischen Bewegung MHP (40 Sitze).

Mit Abstand am stärksten davon betroffen ist die prokurdische HDP: Während bei AKP (317 Sitze), CHP (133 Sitze) und MHP (40 Sitze) nur eine Minderheit der Abgeordneten eine Strafverfolgung befürchten muss, droht ihr der Verlust fast aller ihrer Parlamentssitze. Politische Beobachter sind sich größtenteils einig, dass der Entwurf vor allem gegen die HDP gerichtet ist. Staatspräsident Erdoğan und die Regierung bezeichnen sie als „verlängerten Arm der terroristischen PKK“.

Von der deutschen Regierung kam umgehend Kritik an der Verfassungsänderung. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verurteilte das Votum: „Kritische Abgeordnete dürfen nicht willkürlich der Strafverfolgung ausgesetzt sein“, sagte er am Freitag in Berlin. „Wenn die Türkei Mitglied der Europäischen Union werden will, darf sie nicht ihren Rechtsstaat aushöhlen.“ SPD-Generalsekretärin Katarina Barley sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Entscheidung sei ein schwerer Rückschlag für die türkische Demokratie. „Der demokratische Pluralismus in der Türkei nimmt damit nachhaltigen Schaden. Es geht dabei ausschließlich um den Erhalt und Ausbau der Macht von Präsident Erdogan und der AKP“, so Barley am Freitag.

Die türkische Regierung sieht das naturgemäß anders. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk betonte der AKP-Politiker Mustafa Yeneroğlu, man wolle mit der Maßnahme nicht die HDP angreifen, sondern „die Demokratie stärken und die politische Willensbildung schützen.“ Es gehe darum, „das mildeste Mittel in einer freiheitlichen Demokratie anzuwenden und da den Strafvorwurf individuell zu klären“, so der ehemalige Generalsekretär von Millî Görüş in Deutschland.  Er beklagte, die HDP werde in Deutschland verharmlost und bezeichnete sie ebenfalls als verlängerten Arm der PKK.

In einer ersten Probeabstimmung am Dienstag hatte sich ebenfalls eine Mehrheit für die Verfassungsänderung ausgesprochen. Mit 348 Ja-Stimmen wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit damals jedoch verfehlt. Die CHP hatte sich mehrheitlich gegen den Entwurf ausgesprochen und wurde daraufhin in regierungsnahen Medien des Verrats bezichtigt. Heute wiederum muss rein rechnerisch mindestens ein Teil ihrer Abgeordneten der Immunitätsaufhebung zugestimmt haben.