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Menschenrechte

Türkisches Verfassungsgericht erneut: „Rechte von Berberoğlu wurden verletzt“

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Nach Ansicht des türkischen Verfassungsgerichts sind die Rechte des wegen Geheimnisverrats verurteilten Oppositionspolitikers Enis Berberoğlu durch seine Untersuchungshaft verletzt worden.

Berberoğlu war zwischen Juni 2017 und September 2018 – damals als Abgeordneter – inhaftiert. Er war wegen Geheimnisverrats zunächst zu 25 Jahren Haft verurteilt worden, in einer Neuverhandlung wurde das Urteil im Februar 2018 auf fünf Jahre und zehn Monate reduziert. Dem damaligen Abgeordneten wurde vorgeworfen, der regierungskritischen Zeitung „Cumhuriyet“ geheime Informationen zugespielt zu haben, die türkische Waffenlieferungen an Islamisten in Syrien im Jahr 2014 belegen sollen.

Gericht verweigert Umsetzung

Bei den Parlamentswahlen im Juni 2018 war Berberoğlu als Abgeordneter für die CHP für fünf Jahre wiedergewählt worden. Das Verfassungsgericht entschied laut Anadolu nun einstimmig, mit der Haft sei Berberoğlus Recht auf persönliche Freiheit und jenes auf Ausübung einer politischen Tätigkeit verletzt worden. Das Gericht hatte bereits im vergangenen September geurteilt, dass Berberoğlus Rechte verletzt und der Fall neu aufgerollt werden müsse. Ein untergeordnetes Gericht verweigerte jedoch die Umsetzung.

Im Juni 2020 war Berberoğlu das Abgeordnetenmandat wegen eines rechtskräftigen Urteils entzogen worden. Anschließend wurde er erneut verhaftet, dann aber wegen der Corona-Pandemie in den Hausarrest entlassen.

dtj/dpa

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