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Tuğçe-Prozess: Gericht verkündet Strafmaß

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Wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tuğçe Albayrak muss der 18 Jahre alte Sanel M. für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge nach dem Jugendstrafrecht schuldig.

Der Angeklagte hatte zugegeben, der 22-Jährigen im November vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Offenbach heftig ins Gesicht geschlagen zu haben. Die junge Frau stürzte und schlug mit dem Kopf hart auf den Boden auf. Sie fiel in ein Koma, aus dem sie nicht mehr erwachte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Nebenklage verlangte eine längere Haftdauer, hatte aber keinen konkreten Zeitraum genannt. Aus Sicht der Verteidigung hätte eine Bewährungsstrafe ausgereicht.

Oberstaatsanwalt: Tuğçe „keine nationale Heldin“

Der gewaltsame Tod von Tuğçe hatte deutschlandweit große Anteilnahme ausgelöst. Die Studentin soll vor der Tat in der Toilette des Restaurants zwei Mädchen vor dem Angeklagten beschützt haben. Der Fall löste eine Debatte über Zivilcourage aus und Tuğçe wurde von vielen als Vorbild für beherztes Handeln zu Gunsten Schwächerer in der Öffentlichkeit betrachtet. Der Angeklagte Sanel M. war hingegen bereits im Vorfeld mehrfach durch aggressive Gewaltdelikte aufgefallen.

Die ursprüngliche Darstellung der Tat sollte in weiterer Folge durch die Justiz selbst relativiert werden. Die Beweisaufnahme hatte zum Ergebnis, dass beide Seiten einander vor der Tat gegenseitig heftig beleidigt hatten.

Oberstaatsanwalt Alexander Homm sagte in seinem Plädoyer, weder sei Sanel M. ausschließlich ein aggressiver „Koma-Schläger“ noch Albayrak eine „nationale Heldin“ für Zivilcourage. In zehn Sitzungen waren zuvor über 60 Zeugen des Geschehens vernommen worden.

Tumulte im Gericht

Vor dem mit Spannung erwarteten Urteil war es im Gericht zu einem Tumult gekommen. Unter Zuschauern hatte es wegen Drängelns und der begrenzten Plätze Beleidigungen und Rangeleien gegeben. Die Polizei konnte jedoch die Situation rasch beruhigen. Für den Prozess gab es im Vorfeld besondere Sicherheitskontrollen.

Der Angeklagte Sanel M. hatte im Prozess zugegeben, Albayrak einen Schlag versetzt zu haben. Zwar entschuldigte er sich vor Gericht für die Tat. Die Nebenklage, welche die Familie des Opfers vertritt, ging jedoch von einem Geständnis aus, das lediglich „prozesstaktisch geleitet“ gewesen wäre, wie es Anwalt Macit Karaahmetoğlu formulierte. (dpa/dtj)