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Politik

Türkei: Ausnahmezustand in Kraft – das sagt die Verfassung

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Nach der Verhängung des Ausnahmezustands in der Türkei (türkisch Olağanüstü hal, OHAL) durch Präsident Recep Tayyip Erdoğan kommt am Nachmittag (14.00 Uhr Ortszeit/13.00 Uhr MESZ) das Parlament zusammen. Die Nationalversammlung in Ankara kann die Dauer des Ausnahmezustandes verändern oder ihn aufheben, was aber angesichts der Mehrheit von Erdoğans AKP als ausgeschlossen gilt. Der Ausnahmezustand trat am Donnerstagmorgen um 01.00 Uhr mit der Veröffentlichung im Amtsanzeiger landesweit in Kraft. Er gilt 90 Tage.

Erdoğan will damit die Bewegung des Predigers Fethullah Gülen bekämpfen, den er für den Putschversuch mit mehr als 260 Toten verantwortlich macht. Die Gefahr eines Putsches bestehe weiterhin. Am Freitag hatten Militärs einen Putschversuch gestartet und waren dilettantisch gescheitert. Die Regierung macht Gülen für den Putschversuch verantwortlich, dieser weist die Vorwürfe zurück.

Der Präsident führt bereits seit zwei Jahren eine unerbittliche Hexenjagd gegen die Bewegung, deren Institutionen bereits zerschlagen sind und deren Anhänger entweder im Gefängnis sitzen oder ins Ausland gegangen sind. Unter dem Ausnahmezustand kann Erdoğan weitgehend per Dekret regieren. Seine Erlasse haben nun Gesetzeskraft und treten mit der Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft. Noch am selben Tag müssen sie dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden, das sie angesichts der AKP-Mehrheit aber abnicken dürfte.

Was bedeutet der OHAL konkret?

Die türkische Verfassung gibt dem Kabinett unter Vorsitz des Staatspräsidenten das Recht, nach Beratungen mit dem Nationalen Sicherheitsrat den Ausnahmezustand zu verhängen. Auslöser können nach Artikel 120 „weit verbreitete Gewaltakte zur Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Ordnung“ oder ein „gravierender Verfall der öffentlichen Ordnung“ sein.

Das Kabinett kann den Ausnahmezustand im ganzen Land oder in Teilen davon für maximal sechs Monate verhängen. Diesmal sind es drei Monate. Der Beschluss muss im Amtsblatt veröffentlicht und ans Parlament übermittelt werden. Das Parlament kann die Dauer des Ausnahmezustands verändern, ihn aufheben oder ihn auf Bitte des Kabinetts um je vier Monate verlängern.

Während des Ausnahmezustands kann das Kabinett unter Vorsitz des Präsidenten Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen. Diese Erlasse werden zunächst im Amtsblatt veröffentlicht und am selben Tag dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Gegen die Dekrete kann nicht vor dem Verfassungsgericht vorgegangen werden.

Recht auf Leben bleibt unverletzlich

Während des Ausnahmezustands können nach Artikel 15 Grundrechte eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Auch dürfen Maßnahmen ergriffen werden, die von den Garantien in der Verfassung abweichen. Voraussetzung ist allerdings, dass Verpflichtungen nach internationalem Recht nicht verletzt werden. Unverletzlich bleibt (außer bei rechtmäßigen Kriegshandlungen) das Recht auf Leben.

Niemand darf zudem gezwungen werden, seine Religionszugehörigkeit, sein Gewissen, seine Gedanken oder seine Meinung zu offenbaren, oder deswegen bestraft werden. Strafen dürfen nicht rückwirkend verhängt werden. Auch im Ausnahmezustand gilt die Unschuldsvermutung: Niemand ist schuldig, bevor ein Gericht ihn nicht verurteilt hat.

Der Ausnahmezustand kann auch bei Naturkatastrophen, gefährlichen Epidemien oder einer schweren Wirtschaftskrise verhängt werden. Er ist eine Stufe unter dem noch härteren Kriegsrecht.