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Türkei beantragt internationalen Haftbefehl gegen Staatsanwälte

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Die türkische Regierung geht weiter gegen alle Personen vor, die eine Rolle bei den Korruptionsermittlungen vom Dezember 2013 spielten.

Gegen die Staatsanwälte, die damals die Ermittlungen anführten, wurde nun die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls beantragt, berichtet das Internetportal „Diken“. Betroffen ist unter anderem der mit dem Ergenekon-Prozess auch international bekannt gewordene Zekeriya Öz.

Öz hatte sich vergangene Woche ins Ausland abgesetzt und soll sich nun in Deutschland aufhalten. Zuvor hatten die Behörden seine Festnahme angeordnet. Ihm werden die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ und der „Versuch zum gewaltsamen Sturz der Regierung“ vorgeworfen.

Die Vorgehensweise der Regierung ist als Teil ihres Kampfes gegen die „Parallelstruktur“ (Bezeichnung der Regierung für die Hizmet-Bewegung um Fethullah Gülen) zu sehen.

Nun muss das Justizministerium entscheiden, ob ein internationaler Haftbefehl ausgestellt wird. Die Staatsanwälte waren nach Einstellung der Ermittlungen ihrer Ämter enthoben worden.

Staatspräsident Erdoğan hatte zuletzt Deutschland im Falle einer Nicht-Auslieferung der Juristen mit Konsequenzen gedroht.