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Gesellschaft

Türkei: Regierung unterstützt heiratswillige Paare – unter diesen Bedingungen

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Die türkische Regierung will im neuen Jahr sparende heiratswillige Paare unterstützen. Auch ausgebürgerte Türken dürfen auf eine Subvention hoffen. Es gibt aber mehrere Bedingungen.

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In den Sommermonaten steigt die Zahl der Verlobungsfeiern und Hochzeiten in der Türkei stark an. Etwa 600.000 Paare wollen sich offiziell binden.
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Die von der AKP-Regierung angekündigte staatliche Unterstützung angehender Ehepaare wird 2016 in Kraft treten. Künftig werden demzufolge alle heiratswilligen Paare einen staatlichen Zuschuss von bis zu 5.000 TL (umgerechnet 1.700 €) erhalten können. Doch eine wichtige Einschränkung gibt es: Von der Hilfe können nur Paare im Alter von bis zu 27 Jahren profitieren.

Demnach kann jeder, der bis zum 24. Lebensjahr noch nie verheiratet war, einen Antrag auf sogenanntes „çeyiz yardımı“ (deutsch: Mitgifthilfe) bei einer türkischen Bank stellen. Auch Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, können vom Gesetz profitieren. In diesem Fall müssen die Eltern den Antrag übernehmen. Eine weitere Bedingung gilt auch hier zu beachten: Für eine Inanspruchnahme der Geldspritze muss in regelmäßigen Abständen (monatlich oder im Quartals-Zyklus) eine bestimmte Summe auf das Sparkonto für die Ehe eingezahlt werden – und das drei Jahre lang. Der Kontoinhaber ist darüber hinaus einmalig berechtigt, eine Summe von 15.000 TL (5.000 €) einzuzahlen. Wie viel man am Ende dann erhält, hängt von der eingezahlten Summe ab.

Erste Ehe muss vor dem 27. Lebensjahr erfolgen

Damit die staatliche Hilfe gewährleistet werden kann, muss der Kontoinhaber drei Bedingungen erfüllen: 1. Die erste Ehe muss noch vor dem 27. Lebensjahr eingegangen werden. 2. Auf das Mitgift-Konto muss drei Jahre lang eine regelmäßige Einzahlung von mindestens 100 TL bis 1000 TL (ca. 35 €-350 €) erfolgen. 3. Der Zahlungsplan bzw. der Dauerauftrag darf nicht unterbrochen werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt wurden und das Paar seine Heiratsurkunde spätestens nach 6 Monaten eingereicht hat, steht der Auszahlung nichts mehr im Wege. Der Staat will somit das Sparen honorieren.

Höchstgrenze liegt bei 5.000 TL

Die staatliche Subvention beträgt mindestens 20 % der eingezahlten Summe, höchstens aber 5.000 TL. Bei einer monatlichen Mindesteinzahlung von 100 TL erfolgt eine stattliche Unterstützung von 720 TL.

Auch Auslandstürken dürfen hoffen

Nach Angaben des Ministeriums für Familie und Soziales gilt die Regelung nicht nur für türkische Staatsbürger, sondern auch für ausgebürgerte Türken, die im Besitz einer „Mavi Kart“ (deutsch: blaue Karte). Die sogenannte „blaue Karte“ ermöglicht den Besitzern, bestimmte Rechte in der Türkei wahrzunehmen. In puncto Mitgiftshilfe sollen für sie dieselben Anforderungen gelten wie für türkische Staatsbürger. Für den Anspruch auf die Subvention ist das Anlegen eines Kontos in einer türkischen Banken erforderlich. Konten, die im Ausland bei einer Niederlassung einer türkischen Bank eröffnet werden, sollen nicht akzeptiert werden.

Übrigens:

Nicht erlaubt ist das Anlegen von mehreren Konten, das Anlegen eines gemeinsamen Kontos und der Transfer von Konten zwischen verschiedenen Banken.