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„Mavi Marmara“: Kein Verfahren gegen Israel wegen Kriegsverbrechen

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Der Internationale Strafgerichtshof wird kein Ermittlungsverfahren gegen Israel wegen der Erstürmung eines Schiffs mit Hilfsgütern einleiten. Dennoch handele es sich mutmaßlich um ein Kriegsverbrechen, sagte Chefanklägerin Fatou Bensouda am Donnerstag in Den Haag.

Israelische Soldaten hatten im Mai 2010 die Fähre „Mavi Marmara“ aus der Türkei vor dem Gazastreifen geentert. Dabei waren zehn Türken getötet worden. Es gebe den begründeten Verdacht auf Kriegsverbrechen, sagte Bensouda. Doch der Vorfall sei nicht schwerwiegend genug, um ein Eingreifen des Weltstrafgerichts zu rechtfertigen.

Die sogenannte Gaza-Flotte wollte mit acht Schiffen die israelische Blockade vor dem Gazastreifen durchbrechen und der palästinensischen Bevölkerung Hilfsgüter bringen. Der Militäreinsatz hatte international Empörung ausgelöst und die türkisch-israelischen Beziehungen belastet. Eines der Schiffe fuhr unter der Flagge der Komoren. Der Inselstaat, der dem Strafgerichtshof angehört, hatte ein Ermittlungsverfahren beantragt.

Die Chefanklägerin betonte, dass sie die Folgen der mutmaßlichen Verbrechen für Opfer und Angehörige nicht bagatellisieren wolle. Doch nach seinem Grundlagenvertrag soll das Gericht nur besonders schwere Verbrechen verfolgen. (dpa/dtj)