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Politik

Türkische Agententätigkeit in Deutschland: Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage

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Die Linke-Fraktion hat die Bundesregierung nach geheimdienstlichen Tätigkeiten der Türkei in Deutschland gefragt. Nun liegt die Antwort vor. Nicht alle Fragen wurden beantwortet, doch die übrigen Antworten lassen ebenfalls Rückschlüsse zu.

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Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag geantwortet. Sie hatte am 22. Juli 2015 die Bundesregierung nach den Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MİT (Milli İstihbarat Teşkilatı) in Deutschland gefragt (Drucksache 18/5646). Dem war die Verhaftung von drei Personen im Dezember 2014 vorausgegangen, die in Deutschland türkischstämmige Bürger ausspioniert haben sollen. Die Generalbundesanwaltschaft hatte gegen die drei Angeklagten im Mai 2015 am Oberlandesgericht Koblenz Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben.

Die Bundesregierung hat ihre Antwort auf die Fragen am 7. August dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Nicht alle Antworten wurden jedoch veröffentlicht. In der Vorbemerkung hält die Bundesregierung fest, dass die Beantwortung der Fragen 4 und 10 aus „Gründen des Staatswohls“ teilweise nicht in offener Form erfolgen könne. Aus ihrem Bekanntwerden könnten „Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes“ gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt.

Nicht alle Antworten öffentlich gemacht

Bei den Fragen 4 und 10 handelt es sich um die Fragen, ob der Bundesregierung andere türkische Nachrichtendienste als der MİT bekannt sind, welchen Personen sie unterstehen und welchen Aufgaben sie nachgehen. Ferner geht es um die Frage, welche Personen, ethnischen oder religiösen Gruppen besonderes Aufklärungsziel des MİT in Deutschland sind.

Die Bundesregierung unterstrich auch, dass sie nach Erwägung zu der Überzeugung gelangt sei, dass auch die Beantwortung der Fragen 5b und 7 teilweise nicht offen erfolgen könne. Da ging es darum, welche konkreten Äußerungen türkischer Regierungsmitglieder oder Behördenvertreter bezüglich der drei mutmaßlichen Agenten der Bundesregierung bekannt sind sowie welche vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit es zwischen dem MİT und den Bundesbehörden gibt. Da die Türkei offiziell eine Aktivität des MİT in Deutschland nicht zugibt, ist wohl davon auszugehen, dass die deutschen Erkenntnisse diesbezüglich auf Äußerungen und Bewertungen innerhalb türkischer Behörden zurückgehen.

Effektive Spionageabwehr schützt Migranten vor Ausspähung

Die anderen Fragen wurden beantwortet. So erfährt man, dass seit 2010 in Deutschland insgesamt vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste geführt wurde. Drei der Verfahren habe man jedoch eingestellt. Bei den derzeit angeklagten drei Personen könne nach Paragraph 99 des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Die Aufklärungsziele der mutmaßlichen türkischen Agenten entsprächen nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnislage grundsätzlich auch dem generellen Aufklärungsinteresse des türkischen Geheimdienstes. Auf die Frage, ob die DITIB-Zentrale in Köln von MİT als Stützpunkt genutzt werde, antwortet die Bundesregierung, dass sie dazu keine Erkenntnisse hätte. Die Bundesregierung betont auch, dass eine effektive Spionageabwehr von Bund und Ländern für die genannten Personengruppen die Gefahr reduziere, von fremden Nachrichtendiensten ausgespäht zu werden.

Jelpke fordert Ende der Zusammenarbeit mit MİT

Ulla Jelpke, Linke-Abgeordnete im Bundestag und einer der Trägerin der Kleinen Anfrage, wurde auf die Antwort der Bundesregierung von den Medien mit der Feststellung zitiert, die Aktivitäten des MİT in Deutschland stellten für die Oppositionellen eine Gefahr dar. Sie stellte fest, dass bei der Ermordung dreier kurdischer Mitglieder der Terrororganisation PKK in Paris im Jahr 2013 als Drahtzieher auch der Name des MİT falle und forderte die Sicherheitsbehörden auf, die Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst so schnell wie möglich zu beenden.

Bei einem der drei Angeklagten soll es sich um einen früheren Berater des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan handeln. Als Objekte der Spionage wurden kurdische Verbände, türkische Linksradikale, Angehörige der alevitischen Religionsgemeinschaft sowie die inzwischen in Opposition zu Erdoğan stehende Hizmet-Bewegung genannt.