Connect with us

Politik

Twitter-Foto mit PKK-Fahne – Linken-Politikerin Özdemir vor Gericht

Published

on

Spread the love

Die Hamburger Linken-Fraktionschefin Cansu Özdemir muss sich wegen eines Tweets mit einem Foto der Fahne der in Deutschland verbotenen Terrororganisation PKK („Arbeiterpartei Kurdistans“) vor Gericht verantworten. Das Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz soll Ende Oktober vor dem Amtsgericht in Hamburg-Altona beginnen. Özdemir, Fraktionsvorsitzende der Linken in der Bürgerschaft, soll das Bild im November 2017 veröffentlicht haben, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro hatte sie Einspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zur Verhandlung.

Das Vereinsgesetz verbietet das Verbreiten von Kennzeichen verbotener Organisationen. Dafür ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten. Doch Anhänger der verbotenen Terrororganisation PKK umgehen die strikten Verbote, in Deutschland Abzeichen und Symbole der Organisation zu zeigen. Die Behörden waren in der Vergangenheit häufig überfordert, waren kurdische Kundgebungen angemeldet, die Verbote richtig durchzusetzen. Anhänger der PKK haben es regelmäßig geschafft, die verbotenen Fahnen und Motive zu demonstrieren.

So ist die Hamburger Linken-Fraktionschefin Cansu Özdemir auch kein Einzelfall. Besonders türkische, bzw. kurdische Politiker der Linken haben in öffentlichen Talkshows ihre Position für die PKK deutlich gemacht. Ende 2017 hielt die stellvertretende Vorsitzende der Linken Sevim Dağdelen im Bundestag das verbotene YPG-Symbol hoch. Bei einer Debatte über den Bundeswehreinsatz gegen die Terrormiliz IS in Syrien und im Irak zückte Dağdelen den Ausdruck einer gelben Fahne der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG.

Das Zeigen von Symbolen verbotener Organisationen ist strafbar. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) rügte Dağdelen; das Zeigen einer solchen Fahne sei «zumindest unparlamentarisch».

dpa/dtj