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Politik

Überraschende Wende in der deutsch-türkischen Spionage-Affäre

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Die mutmaßlichen türkischen Spione, die für Erdoğan Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben sollen, kommen gegen Zahlung einer Geldsumme frei. Das entschied das Oberlandesgericht in Koblenz.

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In der Geheimdienstaffäre um den ehemaligen Berater des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan wird es keine Verurteilung geben. Bei dem Prozess am Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz sollen die drei Angeklagten Taha Gergerlioğlu (59), Ahmet Y. (59) und Göksel G. (34) gegen eine Zahlung von Geldsummen freikommen.

Für Gergerlioğlu ist die Summe von 70.000 Euro festgesetzt, für den Mitangeklagten Ahmet Y. 5.000 Euro. Göksel G. dagegen soll 100 Sozialstunden ableisten. Damit werden die drei Angeklagten als nicht vorbestraft gelten. Die Bundesanwaltschaft stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu, da die Chancen für eine Verurteilung sowieso als zu niedrig eingestuft wurden.

Die drei Angeklagten wurden beschuldigt, oppositionelle Gruppen in Deutschland ausgespäht zu haben. Zu ihren Zielgruppen gehörten kurdische, linke aber auch Personen aus dem Umfeld der Hizmet-Bewegung. In einem abgehörten Telefonat sollen die Beschuldigten zugegeben haben, dass die Bewegung als Sündenbock für die Korruptionsaffäre im Dezember 2013 herhalten sollte.

Die türkische Regierung hatte stets bestritten, dass die Gruppe für den Geheimdienst MİT (Milli İstihbarat Teşkilati) arbeitete. Gergerlioğlu soll in einem internen Gespräch gesagt haben, dass sich Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan „einer sichtbaren, einer unsichtbaren und einer weiteren unsichtbaren Einheit bediene, die sich untereinander nicht kennen würden“.

Auch wenn sich das beeindruckend anhört, die zwei Mitarbeiter, die Gergerlioğlu um sich geschart hat, sollen sich sehr amateurhaft verhalten haben. Möglicherweise reichte die Professionalität und das Geschick der Spione nicht aus für eine Verurteilung.