Panorama
Ulmer Brandanschlag: Türkei liefert Verdächtigen nicht aus
Anfang Juni verübt ein Mann einen Brandanschlag auf die Synagoge in Ulm. Als die Ermittler einen Tatverdächtigen identifizieren, reist dieser in die Türkei. Nun könnten die Ermittlungen in einer Sackgasse stecken.
Die baden-württembergische Landesregierung rechnet nicht mehr damit, dass der Tatverdächtige des Brandanschlags auf die Ulmer Synagoge von der Türkei ausgeliefert wird. Die Türkei lehne die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an einen anderen Staat ausnahmslos ab, heißt es in einer Antwort des Justizministeriums auf eine Landtagsanfrage.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich nach Angaben des Ministeriums um einen türkischen Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthaltstitel in Deutschland, wo er geboren wurde. Ob gegen den Mann auch ein Abschiebeverfahren eingeleitet werden kann, hängt demnach vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens ab.
Nach Anschlag in die Türkei
Die Polizei hatte mit Aufnahmen einer Überwachungskamera nach dem Tatverdächtigen gefahndet und schließlich den 45-Jährigen aus Ulm identifiziert. Wenig später gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der Mann in die Türkei gereist sei.
Die Ermittler gehen davon aus, dass er Anfang Juni aus einer Flasche eine Flüssigkeit an der Fassade der Synagoge in Ulm ausgeleert und angezündet hat. Da ein Passant damals umgehend die Feuerwehr rief, wurde der Brand schnell gelöscht. Die Fassade der Synagoge und eine Glasscheibe wurden beschädigt, verletzt wurde niemand. Die Tat hatte für Empörung gesorgt.
Forderung nach internationalem Haftbefehl
Michael Joukov-Schwelling, grüner Landtagsabgeordneter für Ulm und Ayla Çataltepe, Sprecherin für Demokratie und Demokratiestärkung der Grünen-Fraktion im Landtag, fordern einen internationalen Haftbefehl für den Verdächtigen. Hier könne die Bundesregierung aktiv werden, hieß es in einem Schreiben an das Justizministerium in Stuttgart. „Konkret bitten wir Sie, bei den zuständigen Bundesbehörden einzufordern, dass ein internationaler Haftbefehl gegen den Verdächtigen ausgestellt wird.“
Dieser könne zwar nicht die Auslieferung bewirken. Jedoch könnte der Verdächtige – sollte er aus der Türkei ausreisen – ergriffen, nach Deutschland überstellt und vor Gericht gestellt werden wird. „Dieses wäre nicht nur als Zeichen der Generalprävention wichtig, sondern würde die Entschlossenheit demonstrieren, das jüdische Leben hierzulande wirksam zu beschützen“, hieß es in dem Schreiben weiter.
dpa/dtj