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Menschenrechte

UN-Arbeitsgruppe: Türkei verstößt gegen „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“

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Die internationale Kritik gegenüber der türkischen Regierung und ihren unzähligen Inhaftierungen wird von Tag zu Tag lauter. Zuletzt gab es erneut Spannungen zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem türkischen Regime um Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan. Nun folgte eine Schelte aus den Reihen der Vereinten Nationen.

Die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft* stuft fortan Anträge aus der Türkei als „eilig“ ein. Dies ist das Ergebnis einer längeren Analyse der Arbeitsgruppe, wonach klar zu sein scheint, dass die Türkei in zahlreichen Fällen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte gebrochen hat. Die Arbeitsgruppe hatte der türkischen Regierung am 10. November vergangenen Jahres einen Brief gesendet. Darin wurde Ankara zu einer Stellungnahme binnen zwei Monaten aufgefordert. Mit Ablauf der Frist wurde die Antwort der Türkei nun öffentlich gemacht.

43 Verhaftungen nach dem Putschversuch unter die Lupe genommen

Die Arbeitsgruppe hat sich konkrete Fälle angeschaut, die sich unmittelbar nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 zugetragen haben. Dabei wurden in 43 aktuellen Fällen vielfache Verstöße gegen den besagten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgestellt. Während ihrer Prozesse seien diese Personen ungerecht behandelt, misshandelt und gefoltert sowie ihre Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt worden.

Regierung lässt Akademiker und Ärzte verhaften

Obwohl es klar ist, dass der Putschversuch durch Sicherheitskräfte und Teile des Militärs durchgeführt wurde, hat die Regierung nach dem Putschversuch unverständlicherweise besonders viele Akademiker, Mediziner, Richter sowie Staatsanwälte inhaftieren lassen. In sämtlichen Fällen wurden diese Personen als Mitglieder der Gülen-Bewegung belangt. Seit dem Putschversuch vor viereinhalb Jahren geht die türkische Regierung gegen die internationale Bewegung um den islamischen Gelehrten Fethullah Gülen vor und bezeichnet sie als Terrororganisation „FETÖ“.

Keine handfesten Fakten vorhanden

Laut der Arbeitsgruppe habe die türkische Regierung in dutzenden Fällen keine Fakten für ihre Verhaftungen vorzulegen. Ohne Hausdurchsuchungsbefehle seien in vielfachen Fällen adhoc private Wohnräume gestürmt worden. Laut Bericht seien in vielen Fällen die Kommunikation zwischen Inhaftierten und ihren Verteidigern eingeschränkt oder gar verwehrt worden. Anstatt ihrer Wunsch-Anwälte hätten sie Pflichtverteidiger nehmen müssen. Die Gespräche mit ihren Anwälten seien meist aufgezeichnet worden. Zudem sei den Häftlingen oft nicht ausreichend Zeit zur Verteidigung eingeräumt worden. Dies stelle einen Verstoß gegen Paragraph 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dar.

Zeitungsabo oder ein Girokonto sind keine Belege für Schuld

Die Arbeitsgruppe zählt die vermeintlichen Belege der türkischen Regierung für eine Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation auf. Diese sind unter anderem das Abonnement bestimmter Medien, wie etwa die ehemals auflagenstärkste türkische Tageszeitung Zaman, oder ein Girokonto bei der Bank Asya. Zudem werden in der Türkei zehntausende Menschen aufgrund der Nutzung einer Smartphone-App namens „ByLock“ inhaftiert. Auch ist man für die türkische Regierung ein Terrorist, wenn man sein Kind auf eine Bildungseinrichtung der Gülen-Bewegung geschickt hat. Dies seien in Staaten innerhalb des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“ keine strafbaren Tatbestände.

Türkei findet die Behauptungen haltlos

In dem türkischen Antwortschreiben vom 16. Dezember geht es eingangs um den Putschversuch von 2016. Dieses tragische Ereignis fungiert seither als eine Art Rettungsweste für die AKP. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit macht die Regierung darauf aufmerksam. Ihr zufolge steckt die „FETÖ“, die den Staat in den Jahren zuvor unterwandert habe, hinter dem Putschversuch. Deshalb sei es für die Unversehrtheit der türkischen Demokratie zwingend notwendig gewesen, diese Organisation aus dem Justizapparat, der Armee und allen anderen staatlichen Stellen „auszuradieren“. Außerdem, so die Türkei, sei es Inhaftierten jederzeit möglich, mit einer Klage vor den EuGH zu ziehen. Behauptungen wie willkürliche Haft, Entführungen und Folter hingegen entbehrten jeglicher Grundlage.

*Die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft wurde 1991 von der ehemaligen Menschenrechtskommission eingerichtet. Nun untersteht sie dem UN-Menschenrechtsrat.

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