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Gesellschaft

UN: Sarrazins Ansichten sind rassistisch

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Türken und Araber unterwandern unsere Gesellschaft und sind mehrheitlich dümmer als die restliche Bevölkerung. Dies sind sinngemäß Ansichten aus Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“. Die UN stellte nun klar: Das ist Rassismus. (Foto: rtr)

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UN: Sarrazins Ansichten sind rassistisch
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Die provokanten Ansichten bezüglich hier lebender Minderheiten, die Thilo Sarrazins ab 2009 sinngemäß äußerte, polarisierten Deutschland. Die Reaktionen reichten von Empörung und Fassungslosigkeit, dass solche Ansichten in Deutschland scheinbar salonfähig sind, bis zu offener Zustimmung und Lob dafür, dass „endlich mal jemand offen darüber spricht“. Die vom damaligen SPD-Politiker Sarrazin angesprochenen Minderheiten versuchten sich gegen die Anschuldigungen gerichtlich zu wehren.

Eine türkische Vereinigung stellte sogar einen Strafantrag, die Staatsanwaltschaft wies diese jedoch zurück und berief sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Eine daraufhin eingereichte Beschwerde wurde von der Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls zurückgewiesen. Daraufhin legten die türkischen Antragssteller im Juli 2010 beim UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) Beschwerde ein. Der Ausschuss, der zwei Mal jährlich für je drei Wochen in Genf tagt, traf seine Entscheidung am 26. Februar 2013, wie der „Tagesspiegel“ berichtete. Sie wurde am 4. April veröffentlicht. Deutschland habe zu Unrecht die Strafanfragen gegen die Äußerungen Sarrazins zurückgewiesen, urteilte der Antirassismus-Ausschuss der UN – und setzt Deutschland ein Ultimatum.

Berlin hat 90 Tage Zeit, um Maßnahmen zu ergreifen

Berlin ist vom Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen für den Umgang mit den Äußerungen Sarrazins gerügt worden. Was von der hiesigen Staatsanwaltschaft als Ausdruck freier Meinungsäußerung gewertet worden war, ist auf der völkerrechtlichen Ebene als Rassismus eingestuft worden. Das Unterlassen strafrechtlicher Ermittlungen stelle einen Verstoß gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung dar, so der Ausschuss.

Der UN-Antirassismus-Ausschuss hat Deutschland 90 Tage Zeit gegeben, zur Frage Stellung zu nehmen, mit welchen Maßnahmen die Entscheidung umgesetzt werden solle. Außerdem muss die Meinung des Ausschusses publik gemacht werden. Der Ausschuss stellte fest, es reiche nicht aus, Rassendiskriminierung auf dem Papier für rechtswidrig zu erklären. Der Staat müsse dies auch effektiv durchsetzen. Er sei verpflichtet, die Bevölkerung vor Aufstachelung zum Rassenhass zu schützen.Wer vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch mache, der stehe in der Pflicht, keine rassistischen Ideen zu verbreiten. Die Bundesregierung reagierte zunächst zurückhaltend. „Die Stellungnahme des Ausschusses liegt dem Bundesjustizministerium vor und wird geprüft“, hieß es dazu.

Der UN-Antidiskriminierungs-Ausschuss überwacht die Einhaltung des Übereinkommens. Seine 18 Mitglieder müssen unabhängig und nachweislich unparteiisch sein. Derzeit sind keine Deutschen in dem Ausschuss. Welche Folgerungen aus dieser Rüge zu ziehen sind und welche Gesetze vielleicht geändert werden müssten, das werde sich nun zeigen.

Sarrazin selbst äußerte sich bislang nicht zu den neuen Entwicklungen.