Connect with us

Gesellschaft

Urteil aus Karlsruhe ignoriert: Kopftuch bleibt in Berlin verboten

Spread the love

In Berlin darf im öffentlichen Dienst weiter kein Kopftuch getragen werden. Das umstrittene Neutralitätsgesetz bleibt damit weiter bestehen. Islamische Vertreter können das nicht verstehen.

Published

on

Spread the love

In Berlin dürfen Lehrerinnen im staatlichen Schuldienst weiterhin kein Kopftuch tragen. Dies gilt auch für andere Beamtinnen wie Richterinnen und Polizistinnen. Der Grund: Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) hat nach sechsmonatiger Prüfung sich für die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes entschieden. Henkels Entscheidung wurde vom Senat gebilligt.

In einer Pressemitteilung erklärte Henkel: „Eine Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes halten wir derzeit nicht für zwingend erforderlich.“ Die bisherige Regelung habe sich bewährt und sei „ein Gewinn für das Zusammenleben in einer vielfältigen Metropole.“ Daran festzuhalten sei deshalb „politisch erstrebenswert und juristisch vertretbar.“

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Prüfung des Berliner Gesetzes war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Dass Gericht urteilte auf eine Anklage zweier Lehrerinnen am Anfang des Jahres, dass der pauschale Verbot des Kopftuches im Schuldienst verfassungswidrig sei. Nur bei Konflikten in der Schule könne ein Verbot in Frage kommen.

Das von der SPD und den Grünen regierte Land änderte daraufhin sein Schulgesetz, das nur christliche Symbole erlaubt hatte. Andere Länder prüfen ihre Gesetze. Bayern bleibt bei seinem faktischen Kopftuchverbot.

Islamrat und Arbeitskreis muslimischer Sozialdemokraten unzufrieden

Berlin hatte sein Neutralitätsgesetz 2005 verabschiedet. Es verbietet religiöse Kleidungsstücke und Symbole wie Kopftuch, Kreuz, Kippa und andere sichtbare Symbole.

Betroffen sind Berufe wie Lehrer, Polizisten, Staatsanwälte, Justizbeamte und Richter. Für Auszubildende sind Ausnahmen möglich. Das Verbot gilt nicht für Religionslehrer und auch nicht an Berufs- und Privatschulen.

Der Islamrat hat die Entscheidung kritisiert, am Neutralitätsgesetz und dem Kopftuchverbot für Beamte festzuhalten. „Auch das Verbot religiöser Symbolik ist parteiisch. Hier wird eine falsche Neutralität vorgegaukelt. Gleichzeitig wird die gelebte Vielfalt in Deutschland behindert“, erklärte der Vorsitzende Burhan Kesici am Mittwoch in Köln.

Der Arbeitskreis muslimischer Sozialdemokraten kritisierte in einem offenen Brief an den Landesvorsitzenden der Berliner SPD Jan Stöß die Entscheidung.

Dieser hatte mit seinen Äußerungen für Verwirrung gesorgt. „Die Grundsatzfrage kann man bei Lehrerinnen und Richterinnen nicht unterschiedlich beurteilen.“ Lehrer und Lehrerinnen seien für einen jungen Menschen meist prägender als Richter, sagte Stöß, der selbst Richter ist. „Wie sollen sich Schülerinnen denn frei entscheiden können, wenn ihnen eine Lehrerin mit Kopftuch Tag für Tag gegenübersteht?“ Betül Ulusoy, deren Fall im Sommer in den Schlagzeilen war, kritisierte auf ihrer Facebookseite Stöß für diese Worte.