Politik
Urteil: Türkische Ex-Generäle müssen jahrelang ins Gefängnis
Das Urteil im „Vorschlaghammer“-Prozess stellt einen Wendepunkt in der modernen Türkei dar. Erstmals wurden Verantwortliche für die Vorbereitung eines Putsches zur Rechenschaft gezogen. (Foto: aa)
Mehrere ranghöchste türkische Offiziere sind auf Grund der am Freitag verkündeten Schuldsprüche wegen Putschvorbereitungen zu je 20 Jahren Haft verurteilt worden. Weitere Ex-Offiziere müssen für jeweils 18 Jahre ins Gefängnis. Insgesamt stehen im Rahmen dieses Massenprozesses 365 Offiziere vor Gericht. Weitere Urteile werden noch in diesem Jahr erwartet.
Die Urteile im „Vorschlaghammer“-Prozess (türkisch: Balyoz davası) sind die ersten in mehreren Massenverfahren gegen Militärangehörige, die unter Putschverdacht stehen. „Balyoz“ bezieht sich auf den Namen eines militärischen Planspiels, das im März 2003 unter der Leitung des damaligen Generals Çetin Doğan stattfand. Der Plan sah vor, gezielt Chaos in der Türkei zu stiften, um die Voraussetzungen für eine Entmachtung der erst kurz zuvor gewählten islamisch-konservativen Regierung zu schaffen.
Von den 365 Angeklagten waren 250 in Untersuchungshaft. 96 Angeklagte gehörten dem hochrangigen Generalstab an. 200 der Angeklagten waren aktive Militärangehörige.
Der frühere Luftwaffenchef Ibrahim Fırtına, der frühere Marinekommandeur Özden Örnek und General a.D. Çetin Doğan waren am Freitag die ersten Verurteilten des seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden Verfahrens. Ihr Strafmaß beträgt je 20 Jahre.
Ein Szenario des Planspiels sah vor, dass als islamische Fundamentalisten getarnte Provokateure ein Militärmuseum in Istanbul angreifen und Bombenanschläge auf zwei Moscheen der Metropole verüben sollten. In einem zweiten Schritt sollte ein türkisches Militärflugzeug abgeschossen und der griechische Staat als Drahtzieher dargestellt werden. Tausende „Feinde des Staates“ sollten dann in der Türkei interniert werden. Die Regierung Erdoğan hätte zu diesem Zeitpunkt ihren Handlungsspielraum verloren.
Sollte das Oberste Gericht für Zivil- und Strafverfahren diese Urteile in letzter Instanz bestätigen, werden die Generäle auf den niedrigsten Dienstgrad degradiert. Sie müssen ihre Medaillen und Auszeichnungen zurückgeben und werden auch keine Gehälter mehr beziehen können.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im vergangenen Mai angedeutet, die Beweise in diesem Verfahren seien „konkret und legitim“. Der EGMR hatte einen Antrag des Angeklagten Çetin Doğan abgewiesen und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es legitime Gründe zur Verhaftung gäbe und man die Behauptung des Angeklagten, es wären Beweismittel manipuliert worden, nicht für begründet halte.