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Gesellschaft

USA: Muslimin triumphiert im Streit mit Abercrombie

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Das Unternehmen Abercrombie & Fitch muss einer muslimischen Bewerberin Schadensersatz bezahlen, die sie ihres Kopftuches wegen nicht eingestellt hatte. Das entschied nun das Oberste US-Gericht. (Foto: dpa)

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Einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen religiöse Diskriminierung in der Arbeitswelt hat die heute 24-jährige US-amerikanische Muslimin Samantha Elauf vor dem Obersten Gericht in den USA errungen.

Im Jahre 2008 hatte sich die junge Frau als Verkäuferin erfolglos bei der Modekette Abercrombie & Fitch beworben. Die Muslimin vermutete hinter der Ablehnung religiöse Diskriminierung. Nun gab das Oberste US-Gericht ihr Recht.

Die lokale Managerin wollte die Bewerberin einstellen, allerdings erging in weiterer Folge eine Weisung aus der Geschäftsführung, die Muslimin nicht zu beschäftigen. Mit Unterstützung der US-Gleichbehandlungsbehörde (EEOC) strengte Samantha Elauf in weiterer Folge eine Klage an.

Das Gericht erster Instanz gab der Klägerin Recht und sprach ihr eine Entschädigung in Höhe von 20 000 Dollar (18 200 Euro) zugesprochen, ein Berufungsgericht hob das Urteil jedoch auf.

Abercrombie & Fitch nicht zum ersten Mal im Gerede

Der Konzern, der bereits mehrfach in den USA ins Gerede gekommen war – unter anderem, nachdem er 2011 Push-Up-BHs in Kindergröße verkauft hatte -, wollte sich darauf ausreden, dass Elauf die Firma im Bewerbungsgespräch nicht auf ihre religiösen Bedürfnisse hingewiesen habe.

Sämtliche Kopfbedeckungen würden gegen die Kleiderordnung für Mitarbeiter verstoßen, erklärte Abercrombie & Fitch. Die Klägerin habe überdies gewusst, dass sie sich bei dem Job im „Abercrombie-Stil“ präsentieren müsse, der Verkäufer als „Models“ sehe und dabei kaum Vorbehalte bezüglich freizügigen Auftretens kenne.

Eine Mehrheit von acht der neun Obersten Richter der Vereinigten Staaten gab der Frau nun recht. Elauf müsse nicht beweisen, dass Abercrombie über ihre Religion informiert gewesen sei, schrieb Richter Antonin Scalia in der Urteilsbegründung. Es reiche bereits aus, dass das Kopftuch ein „motivierender Faktor“ für die Entscheidung der Modekette gewesen sei, um den Tatbestand der Diskriminierung zu erfüllen.

In der mündlichen Urteilsbegründung ergänzte Scalia, dass Abercrombie „zumindest vermutet“ habe, dass Elauf das Kopftuch aus religiösen Gründen trage. Das Verfassungsgericht schickte den Fall nun zurück an das Berufungsgericht, das mit der neuen Maßgabe abermals in der Sache entscheiden muss. (dpa/dtj)