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Verfassungsgericht kippt auch YouTube-Sperre

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Zwei Monate nach der Blockade der Videoplattform YouTube in der Türkei hat das Verfassungsgericht in Ankara die Sperre für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht werde seine Begründung nun den Telekommunikationsbehörden übermitteln, meldete die Nachrichtenagentur Anadolu am Donnerstag. Vor der Kommunalwahl Ende März hatte die Regierung erst den Kurznachrichtendienst Twitter und dann auch YouTube sperren lassen. Über soziale Medien waren zuvor Telefonmitschnitte verbreitet worden, die Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan unter Korruptionsverdacht brachten.

Die Twitter-Sperre hatte das Verfassungsgericht bereits am 3. April wieder aufgehoben. Erdoğan hatte anschließend gesagt, die Regierung müsse das Urteil umsetzen, es aber nicht respektieren. Auch in anderem Zusammenhang hatte er Kritik am Verfassungsgericht geübt, dem er sinngemäß vorwarf, sich in Regierungspolitik einzumischen.

Nach dem Ende der Twitter-Blockade hatte auch YouTube das Verfassungsgericht angerufen. YouTube ist in den vergangenen Wochen zumindest sporadisch wieder zugänglich gewesen. Twitter hatte nach dem Ende der Blockade die Inhalte von zwei regierungsfeindlichen Konten mit knapp einer Million Nutzern in der Türkei gesperrt. (dpa)