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Politik

„Verfassungswidrige Dekrete“: ROG appelliert an das türkische Parlament

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Reporter ohne Grenzen hat sich an das türkische Parlament gewendet und fordert die Aufhebung „verfassungswidriger Dekrete“, die die Presse- und Meinugnsfreiheit einschränken sowie rechtsstaatliche Prinzipien missachten. Die Organisation beschreibt eindringlich die Haftbedingungen vieler Journalisten und das juristische Vorgehen gegen sie.

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Die Organisation Reporter ohne Regierung (ROG) hat sich in einer Mitteilung an das türkische Parlament gewandt und die Aufhebung von „verfassungswidrigen Dekreten“ gefordert. Die Pressefreiheit in der Türkei liege am Boden, teilte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr am Mittwoch mit. „Der Medienpluralismus ist weitgehend zerstört, die wenigen noch verbliebenen unabhängigen Medien arbeiten in ständiger Angst. Es ist höchste Zeit, die in der türkischen Verfassung garantierte Medienfreiheit wieder durchzusetzen.“ Dazu müssten „alle verfassungswidrigen Dekrete aufgehoben und alle wegen ihrer Arbeit inhaftierte Journalisten freigelassen werden.“

ROG hat dem Menschenrechtsausschuss des türkischen Parlaments eine juristische Analyse übersandt, aus der hervorgehe, „wie die derzeitige Praxis weitreichender Dekrete sowohl gegen die Verfassung als auch gegen verbindliche völkerrechtliche Verpflichtungen der Türkei verstößt.“ So habe das Parlament Dekrete des Präsidenten entgegen geltendem Recht gar nicht oder nur mit großer Verzögerung überprüft. Auch die Prinzipien eines fairen Prozesses und das Verbot willkürlicher Haft, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ergeben, verletze die Türkei seit Ausrufung des Ausnahmezustands.

Ohne Prozess inhaftiert

Nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 wurde in der Türkei ein inzwischen zweimal verlängerter Ausnahmezustand verhängt. Dadurch kann Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan per Dekret regieren. Die Türkei macht den in den USA lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch verantwortlich und geht gegen mutmaßliche Anhänger sowie gegen andere Oppositionelle vor. Gülen weist die Vorwürfe zurück und fordert eine unabhängige Untersuchung des Putsches.

Nach Angaben von ROG haben die Behörden seit Ausrufung des Ausnahmezustands mehr als 100 Journalisten ohne Prozess inhaftiert, 149 Medien geschlossen und 775 Presseausweise annulliert. Außerdem seien die Vermögen von 54 Mitarbeitern der geschlossenen Zeitung Zaman ohne Prozess eingezogen worden. Nach Angaben der türkischen Nichtregierungsorganisation P24 sitzen zurzeit 151 Journalisten in der Türkei im Gefängnis.

Die meisten der kurz nach dem Putschversuch inhaftierten Journalisten warten demnach bis heute auf ihren Prozessbeginn. Allein 80 Journalisten wurden inhaftiert, weil die türkischen Behörden ihre Medien der Gülen-Nähe bezichtigten. Gegen weniger als 30 von ihnen wurde bisher Anklage erhoben. Der 73-jährige Şahin Alpay, ein renommierter liberaler Intellektueller und ehemaliger Zaman-Kolumnist, habe berichtet, dass er in den sechs Monaten, die er im Gefängnis sitzt, kein einziges Mal einem Staatsanwalt vorgeführt worden sei.

Isolationshaft und Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien

Auch die Rechte der Inhaftierten werden ROG zufolge durchgehend verletzt. So haben sie aufgrund der Dekrete keine Möglichkeit, vertrauliche Gespräche mit ihren Anwälten zu führen. Die Treffen zwischen Anwälten und Mandanten werden von Polizisten beaufsichtigt und von Videokameras aufgezeichnet. Von besonders harten Haftbedingungen betroffen seien Journalisten, denen eine Nähe oder Mitgliedschaft zur Gülen-Bewegung vorgeworfen wird sowie die inhaftierten Mitarbeiter der Tageszeitung Cumhuriyet. Sie werden in Abteilung 9 des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri 70 Kilometer außerhalb Istanbuls in Isolationshaft gehalten. Sie haben keinen Zugang zu Post oder Medien und dürfen nur sehr eingeschränkt Besuch empfangen. So berichte Cumhuriyet-Journalist Murat Sabuncu, dass er pro Woche nur zwei Stunden andere Menschen sehen dürfe: Eine Stunde seine Frau, eine Stunde seinen Anwalt.

Auch die Unschuldsvermutung bei Beschuldigten – eine der Grundlagen rechtsstaatlichen Vorgehens – ignoriere die türkische Justiz. So wurde am 1. Dezember angeordnet, das Vermögen von 54 ehemaligen Zaman-Mitarbeitern zu beschlagnahmen, darunter bekannte Journalisten wie Şahin Alpay, Mümtazer Türköne, Ali Bulaç, Hilmi Yavuz und Hamit Bilici. Gegen keinen dieser Betroffenen hat bisher ein Prozess begonnen.

Und die Aussichten für die nahe Zukunft sind ROG zufolge nicht gut. So droht Journalisten, die vor der Verfolgung ins Exil geflüchtet sind, durch ein Dekret vom 7. Januar die Ausbürgerung und somit Staatenlosigkeit, wenn sie sich nicht der türkischen Justiz stellen. Auch die Befugnisse des Hohen Rundfunkrates RTÜK wurden per Dekret ausgeweitet. Er kann Medien nun selbstständig suspendieren und ihnen die Lizenz verweigern, wenn sie mutmaßlich eine „Gefahr für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder das Gemeinwohl“ darstellen. Außerdem verbieten es die erweiterten RTÜK-Statuten nun neuerdings, „über Terrorakte, ihre Täter und ihre Opfer zu berichten, wenn dies den Zielen des Terrorismus dient.“ Was „den Zielen des Terrorismus dient“, definieren freilich die Behörden.