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Menschenrechte

Vorwurf der Spionage: Türkisches Gericht spricht Flüchtlingsanwälte frei

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Der Prozess gegen die Anwälte Yılmaz S. und Baki D. wurde im 13. Schwurgericht in Ankara fortgesetzt. Das Gericht sprach beide Anwälte von Spionagevorwürfen frei. S. war der Kooperationsanwalt der deutschen Botschaft.

Das Schwurgericht in Ankara sah auch keine Beweise für die Verletzung der Privatsphäre und des Erwerbens oder Verbreitens persönlicher Daten, wie sein Verteidiger Levent Kanat der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ein weiterer angeklagter Anwalt sei ebenfalls in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Sein Mandant sei „sehr glücklich“ über das Urteil, sagte Kanat.

Hat Ankara Daten von Flüchtlingen?

Der Kooperationsanwalt Yılmaz S. wurde im September 2019 verhaftet und kam ein halbes Jahr später aus der Untersuchungshaft frei. Der Fall war besonders brisant, weil S. den Auftrag hatte, Angaben von Türken zu überprüfen, die in Deutschland Asyl beantragt hatten. Berlin geht davon aus, dass den türkischen Behörden durch die Festnahme des Anwalts sensible Daten über Asylbewerber in die Hände gefallen sind.

Prozess von mehreren Ländern beobachtet

Nach Angaben des Bundesamts für Migration (Bamf) vom Januar hatte er zum Zeitpunkt der Festnahme Vorgänge zu 59 Asylverfahren bearbeitet, die 113 Menschen betreffen. Aus der Anklageschrift geht hervor, dass bei S. Protokolle zu Personen für verschiedene europäische Botschaften gefunden wurden. Mehr als 900 Dokumente betrafen demnach die Deutsche Botschaft. Vertreter der Deutschen Botschaft und der Botschaften Norwegens, der Niederlande und Schwedens haben die Verhandlung beobachtet.

dtj/dpa

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