Connect with us

Menschenrechte

Vorzeitige Abberufung von Richtern: Türkei zu Stellungnahme aufgefordert

Published

on

Spread the love

Die Türkei muss sich wegen der vorzeitigen Beendigung der Mandate von 169 Richtern den Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellen.

Wie das Gericht mitteilte, war die Türkei bereits vor einer Woche darüber in Kenntnis gesetzt worden. Die türkische Regierung muss nun bis Mitte Mai Antworten liefern – etwa auf die Frage, ob die betroffenen Personen in dem Fall Zugang zu einem Gericht hatten.

Konkret geht es bei den Fragen um zwei verschiedene Fälle. Der eine betrifft 49 Richter des Rats der Richter und Staatsanwälte (HSK), deren Mandate Ende Februar 2014 mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes vorzeitig beendet wurden.

„Recht auf faires Verfahren“

Im Juli 2016 beendete ein weiteres in Kraft getretenes Gesetz die Amtszeit von 120 Richtern des Obersten Verwaltungsgericht und des Kassationsgerichts vor deren Ablauf. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mitteilte, wurden die Richter in beiden Fällen an andere Gerichte berufen. Sie monieren in ihren Klagen demnach vor allem einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrung der Menschenrechte in dessen 47 Mitgliedstaaten, zu denen auch die Türkei zählt, ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union.

dpa/dtj

Continue Reading